Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Stgaten.
JNo. 14.—
(No. 615.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 7ten August 1 820., die Einrichtung des Abga-
benwesens betreffend.
N. # Mir die zut Vollendung der Stener-Reform entworfenen Gesetze
mit dem Gutachten des Staatsraths vorgelegt worden, habe Ich auf Ihren
Antrag noch eine Kommission aus den Prinzen Meines Hauses und einigen
andern Mitgliedern des Staatsraths angeordnet, um wiederholenrlich zu erwä-
gen, ob es ohne Gefahrdung höherer Staatszwecke moglich sep, den Staats-
bedarf noch so erheblich zu ermäßigen, daß eine wesentliche Exleichterung der
Abgaben gegen die vorliegenden Steuergesetze erfolgen könne. Diese Prufung
ist gegenwärtig soweit vollendet, daß die Unvermeidlichkeit der vorgeschlagenen
Abgaben unter einigen, die Ausführung erleichternden Bestimmungen bestätigt
worden ist. Ich trage Ihnen daher nunmehr auf, die Bekanntmachung der
beigebenden von Mir vollzogenen Gesetze:
1) über Einrichtung des Abgabemvesens,
2) wegen Einführung einer Klassensteuer,
3) wegen Entrichtung einer Mahl= und Schlachtsteuer,
- wegen Entrichtung der Gewerbesteuer
sofort zu veranstalten. Den dem Gesetze wegen Einrichtung des Abgabemvesens
C. 2. beizufügenden allgemeinen Etat der gewöhnlichen Ausgaben und Ein-
nahmen des Staats werde ich Ihnen künftig zur nachtrdglichen Bekanntmachung
zugehen lassen. Vorjetzt kommt es zunächst darauf an, die vorliegenden Ge-
setze unverzüglich zur Ansführung zu bringen, und namentlich die Klassensteuer in
den drei oberen Klassen mit bier, zwei und einem Thaler monarlich voin Iisten Ju-
lius, die sämmtlichen übrigen Klassen aber vom IUsten September dieses Jahres ab
unfehlbar einziehen zu lassen, da bei Deckung des laufenden Staatsbedarfs
auf diese Einnahme gerechnet worden. Berlin, den 7ten August 1820.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatskanzler Herrn Fürsten v. Hardenberg!
Jabegang 182e. u (No. 616.)
(Ausgegeben zu Berlin den 12ten August 1820.)