Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1820. (11)

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der Mittelsatz in der dritten und vierten Abtheilung 8 Rehlr. und 0 Rthlr. 
jahrlich, der niedrigste Satz in der dritten und vierten Abtheilung 4 Rihlr. 
beträgt, und die Steigerungen nach den zu B. angegebenen Sätzen 
geschehen. 
F. Für die Brauerei und G. Für die Brennerei 
wird die Gewerbesteuer nach Maaßgabe des Umfanges und Ertrages ent- 
richtet. Der Steuersatz kann bei Brauereien niemals unter zwei, bei Bren- 
nereien niemals unter sechs Thaler betragen. Die Sätze sind wie unter B. c. 
so einzurichten, daß sie jedesmal auf. 2, 4, 6, 8, 12, 18, 21, 30, 36, 
48, und von da ab weiter mit 12 Rthlr. steigeno, bestimmt werden. Als 
Anhalt zur Schätzung dient, daß in der NRegel 24 Scheffel jährlicher Ver- 
brauch an Malz oder Branntweinschroot mit 8 Groschen Brandenburgisch 
Gewerbesteuer zu belegen sind. Der Verbrauch des vorletzten Jahres wird 
bei dem folgenden zum Grunde gelegt. Brennerei, welche nur als ländliches 
Nebengewerbe betrieben wird, ist frei, in sofern nicht Ubcr 200 Scheffel. sährlich 
darin verbrannt werden. Wo die Brauerei in einem gemeinschaftlichen Lokale 
betrieben wird, wird die Gewerbesteuer nur einmal nach dem Umfange des 
darin betriebenen Gewerbes aller Theilnehmer erhohen. 
H. Für die Handwerkssteuer ist 
a) der Mittelsatz, 
aa) in der Asten Abtheil. 8 Rthlr. jährlich oder monatlich 10 g#. Brandenb. 
bb) 2ten 6 = 12 
cc) z. u. aten- 4 8 
b)) der niedrigste Satz", 
aa) in der Asten Abtheil. 4 Rehlr. T oder monatlich 8 gr. Brandenb. 
bb) = 2.3.u. J.2 4= 
In Ansehung der Steigerungen finder das zu B. angegebene Verhäl- 
niß ebenfalls statt. 
J.. Für das Müllergewerbe. 
Die Gewerbesteuer von Windmühlen wird blos nach ihrer Bauart fest- 
gesetzt, ohne Rücksicht auf die Verrichtung, für welche sie bestimmt sind, 
sofern diese nur überhaupt gewerbesteuerpflichrig ist. 
Windmühlen, an welchen blos der Theil'des Gebäudes, worin die 
Ruthenwelle liegt, beweglich ist, das übrige gehende Werk aber feststehr, 
zablen monatlich einen Thaler. Windmühlen, veren ganzes Gebäude auf 
einem am untern Umfange desselben angebrachten Ringe beweglich ist (Palt- 
rocken) zahlen monatlich zweiorittel Thaler oder 10 gt. Brandenburgssch. 
ind=
	        
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