Full text : Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

—_  1  —

wesentlichen  Umgestaltung  der  sächsischen  indirekten  Steuern,
nämlich  zur  Einführung  der  Akzise,  deren  volle  Entfaltung
freilich  erst  in  den  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  fällt.!)  Im
Jahre  1641  führte  man  nämlich  die  „Land-  und  Warenakzise“
ein  als  dauernde  Abgabe  ‚‚von  allen  Waren  im  Lande,  sie  haben
Namen  wie  sie  wollen“.  Nur  die  Ritterschaft  war  für  ihren
Bedarf  landakzisfrei.  Diese  Akzise  traf  naturgemäß  die  Städte
am  stärksten.  Daher  suchten  sie  wiederholt,  aber  vergebens,
durch  eine  Erhöhung  der  allgemein  zu  tragenden  Schocksteuer
die  Aufhebung  der  Akzise  durchzusetzen.  Diese  letztere  wurde
zwar  auch  1670  aufgehoben,  bald  aber  wieder  eingeführt.  Seit
Einführung  der  Generalakzise  durch  die  Generalakzise-Ordnungen
  von  1705  und  1707  galt  sie  für  Stadt  und  Land  gleichmäßig
  und  wurde  in  der  Hauptsache  erhoben:  a)  von  allen  ausländischen
  Waren  (mit  wenigen  Ausnahmen)  beim  Eingang
über  die  Zollstädte  und  an  den  Toren;  b)  bei  den  Produzenten
von  inländischer  Wolle,  inländischen  Tuch-  und  Leinenwaren,
Heu  usw.

Ferner  wurde  nach  dem  Vorbilde  des  alten  preußischen
Staates  auch  in  Kursachsen  im  Jahre  1703  resp.  1705  die  sog.
Generalakzise  in  den  Städten?)  eingeführt  (endgültig  geregeli
1707).  Man  wollte  durch  jene  „große  Akzise“  namentlich  Handel
  und  Gewerbe,  als  die  immer  mehr  in  den  Vordergrund
tretenden  Hauptquellen  des  städtischen  Erwerbs,  mittelst  verschiedenartiger,
  die  einzelnen  städtischen  Erwerbsmittel  genau
erfassender  indirekter  Abgaben  stärker  zur  Steuer  heranziehen.
Den  städtischen  Grundbesitz  suchte  man  dagegen  dadurch  zu
entlasten,  daß  man,  wie  berührt,  den  Städten  den  damaligen
Betrag  der  Schock-  und  Quatembersteuer  erließ.

Diese  städtische  Akzise  wurde  erhoben:  1.  von  allen  in
den  Verkehr  tretenden  Waren?)  ohne  Rücksicht  auf  ihren  Ursprung
  und  ihre  frühere  Steuerbelastung;  2.  als  „Nahrungsgeld“
  von  allen  Professionisten,  das  größtenteils  solche  Personen
  traf,  deren  Nahrungsstand  am  wenigsten  gesichert  war,
wie  z.  B.  Tagelöhner,  Handarbeiter  usw.;  3.  als  Grundabgaben:
Akzisgrundsteuer.

Die  Generalakzise  wurde  später  auch  auf  das  platte  Land

1)  S.  über  die  indirekten  Steuern,  namentlich  über  das  Akzisesysten:
Landt.-Akten  1833,  1.  Abt.  Bd.  2  S.  684  ff.  (Dekret  an  die  Stände)  ;  Fr.  S.
Möhnert  a.  a.  O.;  Engel  in  der  Zeitschr.  des  Statist.  Bur.  1858;  Landt.-Akten
1863/64,  Beil.  zur  3.  Abt.,  Bd.  15.  314  ff.;  Hunger  a.  a.  O.,  S.  141ff.;  Robert
Wuttke,  Die  Einführung  der  Landakzise  und  der  Generalkonsumtionsakzise
in  Kursachsen,  1890;  namentlich  auch  die  öfters  angeführte  Denkschrift,
S.5fl.;  Philippovich,  Artikel  „Akzise“  in  der  2.  Aufl.  des  Handwörterbuchs
der  Staatswissenschaften.

2)  Leipzig  nahm  eine  Sonderstellung  ein.

8)  Die  städtische  Generalakzise  belastete  insbesondere  auch  die  Ge:
werbsmaterialien  beim  Eingang  ii  die  Städte  —  worin  die  ersten  Anfünge
einer  Gewerbesteuer  zu  erkennen  sind.