Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1820. (11)

allem Nachdruck darauf zu halten, und dafuͤr zu sorgen, daß die in 
diesem Etat verzeichneten Staatsschulben prompt und regelmaͤßig ver- 
zinset, das Kapital abex in der vorgeschriebenen Art amortisirt werde. 
Endlich schwöre ich, daß ich mich von Erfüllung dieser Mlichten durch 
keine Befehle oder Anweisung irgend einer, selbst nicht der höchsten 
Staatsbeherde, sie sey verwaltend oder kontrollirend, noch persönlich 
von irgend einem Staatsbeamten, auch nicht durch Vortheil oder 
Furcht, durch Nebenabsichten oder Leidenschaft abhalten lassen, sondern 
nach meinen besten Kraften die bereits angeführte Verordnung vom 17ten 
Januar 1820. aufrecht erhalten will; so wahr mir Gott helfe durch 
Jesum Christum zur ewigen Seligkeit, Amen. 
Diese Verhandlung ist näch geschehener Vorlesung von sämmtlichen 
Anwesenden unterschrieben worden. 
Christian Rother. 
Friedrich Wilhelm Ferdinand von der Schulenburg. 
Friedrich Wilhelm von Schütze. Karl Ludwig Beelitz. 
Dawvid Schickler. 
Büsching. Rehfeldt. Barthelemy. 
Deputirte des Magistrats hiesiger Residenzen. 
K. W. Schulze. L. Gärtner. 
Börsen-Vorsteher. 
Jordan. Gabain. P. D. Saße. Beyrich. A. F. Palmié. 
S. Ch. Grasnick. Köhler. F. Gaede. Alberti. Schaner. Hungar. 
Aelteste der hiesigen Kaufmannschaft. 
von Kircheisen. Müller. 
  
F2 (No. 591.)
	        
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