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find für uns hier gleichgöltig. Aber wie man auf die vierte
und fuͤnfte Frage kam, so waren die spanischen Theologen,
und alle, welche von Spanien abhiengen, die ungestümsten,
das einmal angenommene Kelchverbot zu behaupten. Es
scheint bloß Eifer für Orthodorie, viellcicht zum Theil Neid
gewesen zu seyn, andern Nationen auch nicht gestatten zu
woilen, was sie selbst gar nicht begehrt hatten. Sie klagten
über den Ungehorsam der Deutschen, und über die ewigen
Forderungen derselben, da ein Wunsch immer den andern nach
sich zoöge. Die kaiserlichen und französischen Gesandten sprachen
mit allem Nachdruck, um ihren Kirechen ein so sehnlich
gewünschtes Recht zu verschaffen. Auch der baierische Gesandte,
Augusiin Baumgärtner, drang gleich in seiner ersten
Rede mit oller Freimüthigkeit eines Deutschen auf Nothwendigkeit
der Gestattung des Kelchs. Die allgemeine Sehnsuchr,
die Gefahr der katholischen Kirche, das Beispiel Paulus III.
wurden auf das dringendste vorgestellt; man legte es den
päbstlichen Legaten auf das Gewissen, in Sachen, welche sich
auf göttliche Verordnungen gründeten, nicht eigensinnig zu
widerstreben. Allein der heilige Geist, der die Synodaldekrete
bestimmte, war zu Rom, und ihm däuchte nicht gut, was
diese drei Gesandten im Namen ihrer Herren erklärt hatten.
Den 16. Julius wurde die 21. Session gehalten, worin man
das Dekret über den Gebrauch des Kelchs verlas. Gewöhnlich
mußte jede Session mit einer Predigt erdffnet werden,
und die Predigt selbst war meistens eine vorläufige homiletische
Empfeblung dessen, was als Dekret der Synode publicirt
werden sollte. Diesmal schien der Bischof, der als Prediger
auftrat, vor der ganzen Versammlung noch einmal seine
Häude waschen zu wollen, daß er unschuldig sey an allen
demjenigen, was man sogleich verlesen werde. Er sprach
recht angelegentlich für die Gestattung des Kelchs, und die