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In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Theilgemeinde
Blaufelden als Unternehmerin durch eine Kommission, bestehend aus:
Schultheiß Wohlfahrt, Gemeinderath Keck und Bürgerausschußobmann
Schmidt, sämmtlich von Blaufelden, «
vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Regierung für den Jagstkreis bestellt.
Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
Gegeben Bebenhausen, den 24. Juli 1896.
Wilhelm.
Mittnacht. Faber. Sarwey. Riecke. Schott von Schottenstein.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).