Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Drittes  Sachregister.  ###n

Rechts-Sereitigkeiten,  s.  Prozeffe.

Reckeberg,  Amt,  wird  von  Hannover  an  Preußen  abgetreten.  18.  (Anhang.)  17.

Redaktoren  von  Druckschriften,  deren  Verpllichtungen.  19.  227.  230.  seq.

Referendarien,  Haltung  der  Gesetzsammlung  und  des  Reg.-Amtsblattes  von  selbigen.  19.  149.  150.

Regierungen,  haben  die  Befugniß,  zu  Auswanderungen  die  Erlaubniß  zu  ertheilen.  18.  176.  —  Strafrecht
  derselben  in  Steuer-Kontraventionssachen.  18.  138.  —  19.  116.  —  ertheilen  die  Gewerbescheine
für  Gewerbe,  welche  umherziehend  betrieben  werden.  20.  150.  —  Ressort-Verhältnig  derselben  zur
Haupt-Verwaltung  der  Staatsschulden.  21.  52.  —  entscheiden  in  erster  Instanz  über  Streitigkeice#n
bei  dem  Provinzial=  und  Kommunal-Schuldenwesen.  21.  153.

Regierungs-Bevollmächtigte,  deren  Anstellung  bei  den  Universitäten.  19.  220.  —  Instruktion  für
selbige.  19.  233.  —  Fungiren  zugleich  als  Kuratoren  der  Universitäten  in  Stelle  der  Oberpräsfdenten.
19.  236.  —  Befugnisse  derselben  bei  unerlaubten  Verbindungen  der  Studierenden.  21.  107.

Reichsadel,  ehemaliger  unmittelbarer,  jetzige  Verhältnisse  desselben.  18.  (Anhang.)  150  —  152.—
20.  127.  —  in  der  Preußischen  Monarchie.  20.  81.  seq

Reichsstände,  ehemalige  unmittelbare  deutsche,  erhalten  einen  gleichfzrmig  bleibenden  Recheszustand  in
allen  deutschen  Bundesstaaten.  18.  (Anhang.)  150.  veq.  —  20.  127.  —  Regullrung  deren  Verhältnisse
  in  der  Preußischen  Monarchie.  20.  81.  seq.

Reifferscheid,  Kanton,  auf  dem  linken  Rheinufer,  eventuelle  Abtretung  desselben  von  Preußen  an  Mecklenburg-Strelitz.
  18.  (Anhang.)  112.  —  Abfindung  des  letztern  dafür  durch  eine  Geld-Entschädigung.
19.  154  seq.

Reisende,  steueramtliches  Verfahren  gegen  selbige,  ruͤcksichtlich  des  bei  sich  fuͤhrenden  Gepaͤcks.  18.  128.
129.  —  dürfen  den  Steuerbeamten  keine  Geschenke  geben  oder  anbieten.  18.  130.  —  in  wie  weit
sich  solche  der  Lohnfuhren  statt  der  Erxtrapostfuhren  bedienen  können.  20.  71.  —  zur  Sec,  dürfen
Schiffer  ohne  Pässe  nicht  aufnehmen.  21.  27.

Reisepässe,  s.  Pässe.

Rektoren  an  Universitäten,  deren  Verhältnisse  und  Obliegenheiten.  19.  239.  seJq.

Rekurs-Verfahren  bei  Steucr-Defraudationen  und  Kontraventionen,  s.  diese.  —  in  Prozessen  über
gutsherrliche  und  bäuerliche  Verhältnisse.  20.  185.  189.  Seq  —  desgl.  über  Gemeinheitsthellungen
und  Ablösungen.  21.  87.  —  in  Strafsachen  der  Berliner  und  Stettiner  Kaufinannschaft.  20.  59.—
21.  212.

Relegation,  Verhängung  und  Ausführung  derselben  gegen  Studierende.  19.  222.  234.  242.

Remunerationen,  deren  Bewilligung  für  die  Gendarmeric.  21.  15.

Restaurarionen,  (.  Speisewirthschaften.

Reuß-Plauen,  Gesammthaus,  Fürsienthum,  Kartel-Konvention  mit  selbigem.  18.  1754.  —  jüngerer
  Linie,  Freizügigkeit  mit  demselben.  19.  71.  —  wegen  gegenseitiger  Uebernahme  der  Vagabun-=den
  und  Ausgewiesenen.  21.  41.  —  Alterer  Ainie,  Freizügigkeit  mit  demselben.  19.  72.  —  gegenseitige
  Uebernahme  der  Vagabunden  und  Ausgewiesenen.  21.  108.

Neversalien  de  observando  reciproco,  deren  Ausstellung  bei  Auslieserung  von  Verbrechern,  und  Gültigkeit
  der  deshalb  bestehenden  Vorschriften  in  sämmtlichen  Provinzen  der  Monarchie.  20.  129.  130.
Revisions=  und  Kassationshöfe  für  die  Rheinprovinzen,  zu  Koblenz  und  Düsseldorf,  werden  aufgelöst,

und  in  deren  Stelle  einer  zu  Berlin  errichtet.  19.  102.  seq.

Rhederei,  Gewerbesteuer-Entrichtung  für  deren  Betrieb.  20.  148.  162.

Rhein-Oktroi-Gefaälle,  deren  Erhebung  als  Kommunikations-Abgaben.  18.  68.

Rheinprovinzen,  Führung  der  Untersuchungen  in  S#t  Koneraventions-Sachen  von  den  dortigen  kompetenten
  Gerichtsbehörden.  18.  1383.  —  Einführung  der  Gesetzsammlung  und  der  Regierungs-Amtsbläcter
  in  selbige.  19.  148.  veq.  —  die  Revisions=  und  Kassationshöfe  für  selbige  zu  Koblenz  und
Düsseldorf  werden  aufgelöst,  und  in  deren  Stelle  eincr  zu  Berlin  errichtet.  19.  162.  seg.  —  Vorbee

  rei-