Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Gegenwärtige im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen und 
der Durchlauchtigen Fürsten jüngerer Linie Reuß von Plauen zweimal gleichlau- 
tend ausgefertigte Erklärung soll, nach erfolgter gegenseitiger Auswechselung, 
sogleich Kraft und Wirksamkeit erhalten und in den beiderseitigen Landen öffent- 
lich bekannt gemacht werden. 
Geschehen Berlin, den Sten April 1821. 
(. S.) 
Königlich-Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Graf von Bernstorff. 
(No. 645.)
	        
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