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Diäten. "
Wenn der Notar außerhalb seiner V Wohnung einen Akt
rornehmen muß, so erhaͤlt er außer der Taxe
a. Wenn es innerhalb seines Wohnorts oder nicht uͤber
1 Sunde ven seiner Wohnung entfernt ltt. 1 —
b. Außerhelb seines Wohnorts oder öber 1. Stunde von
seiner Wohnung
für cinen ganten rregg
für einen hulben rac.:121 ......
für eine Narbt
Uebrigens dürfen eine Zehrungolosieni in Rechuung
gebrat werden.
Wenn die zur Hin= und Herreise verwendeke Zeit
6 Stunden übersteigt, so passiren die Diäten für ei-
nen ganzen Tag. Wenn der Notar über 21 Stun-
den außer seinem Wohnorte zubringen muss, so er-
hält er für jeden folgenden ganzen oder halben Tag
und für jede Nacht die festgeselten Diäten. n
Die Reisekosten werden überdies als baare Ausla-
gen besenders verguͤtet, wenn die Parthei die Abho--
lung und Zurückbringung des Notars nicht selbst be-
sorgt. Bedient der Notar sich seines igenen Pfer-
des, so erhaͤlt er dafuͤr und fuͤr die Fuͤtterung taͤg-
EE thlr. 20 Sgr.
und für den halben Tag.... 23 —
Diese Vergbtung erhält cr auch, wenn er bei einer
Entfernung von mehr als zwei Stunden zu Fuß rei-
set und es werden zehn Stunden auf eine Tagereise
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gerechnet.
Ehekontrakt, Ehepakten bei Persenen welche zusammen
wahrscheinlich keine 2300 Thlr. im Vermegen haben — O = — —.
Bei solchen die wahrscheinlich ein größeres Vermögen
besigen5– —.
Ehescheidung auf beiderseitige Einwilligung.
Wenn die Mitwirkung der Notarien nach dem Civil-
Gesetzbuche erfordert wird, werden sie nach Vakatsenen
bezahlt. » ««
Etmpruch.......s.... ......l..’..."...l —«—410--«-15--
Emkmglmgmckvaotbklcnbnch für die Ansertigung
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