ter Richtung der Roͤhre entstehen, innerhalb in einem Bogen von mindestens
3 Fuß Halbmesser abgerundet werden. Auch kann die Schleifung in einem nach
unten gekehrten Bogen geschehen, der von den damit in Verbindung siehenden
geraden Richtungslinien tangirt wird.
Das Schleifen der Röhren unter einem kleinern Winkel als 45 Grad kann
mr in einzelnen Fällen mit Genehmigung der betreffenden Regierung gestattet
werden.
Eine Aufsattelung der Röhren auf Holzwerk, darf nicht statt finden.
WSt #Wenn Röhren durch den Dachraum oder durch hohe Stockwerke
5 außer Verbindung mit Mauern, also freistehend aufgeführt werden, ist auf ge-
hoͤrige Stabilitaͤt Bedacht zu nehmen und bei den desfallsigen Bestimmungen i
jedem einzelnen Falle die Tüchtigkeit der zu verwendenden Materialien und die
Genauigkeit der Arbeit, nach örtlichen Verhältnissen zu berücksichtigen.
Als Regel ist anzunehmen, daß
a) einzelne Röhren, welche mit Einschluß der Wangen nicht über 2 Fuß im
Durchmesser, oder wenn sie ein Viereck bilden, nicht über 2 FußU#breit
sind, höchsiens 12 Fuß hoch;
b) zwei oder mehrere, mir einander verbundene Röhren, welche in einer Reihe
liegen und einen Röhrkasten von dieser oder geringerer Breite bilden, nicht
über 10 Fuß hoch,
frei oufgeführt, bei größerer Höhe aber mit Pfeilern in gehörigem Ver-
bande versehen, und diese Pfeiler an den langen Seiten der Röhren
oder Röhrkasien angebracht werden müssen, in sofern der Ouerschnikt
der Röhren oder Röhrkasien von dem Kreise oder Quadrate abweicht,
wogegen es
pc bei Aufführung von Röhrkasien nach den nebenstehenden Figuren in den ge-
2 wöhnlich vorkommenden Fällen keiner Verstärkung durch
« , Pfeiler bedarf. Roͤhren, die entweder einzeln oder in
einer Reihe liegend, mehr als 4 Fuß hoch uͤber der
Dachfläche aufgeführt werden, müssen einen Stein starke
Wangen erhalten oder tüchtig geankert werden. Eine
gehörige Ankerung ist jedenfalls nöthig, wenn die Höhe
mehr als 8 Fuß betragt.
Bei diesen Regeln, welche als Anhalt zu näheren
Bestimmungen dienen, werden überall gute Materialien
und sorgfältige Arbeit vorausgesetzt.
vernihgung g. 6. Die Reinigung der Roͤhren, von staubartigem Ruß, der sich darin
ansetzen kann, geschiehet mittelst Bürsten von der Form des Querschnitts der Röhre.
Diese Bürsten. werden an einem Seile auf= und niedergezogen, nachdem
das Seil mit Hülfe eines Gewichts (am besten in Gestalt einer Kugel) herunter
gelas-