Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

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Ausgege-  No.  No.
ben  z  Inhalt.  des  sdes  Ge-  Seite.
Berlin.  Stuͤcks.  setzes.

 

 

Gesetz,  betreffend  die  Tedes-Erklärung  der  aus
den  Kriegen  von  1806.  bis  1815.  nicht  zurückgekehrten
  Militairpersonen

—  —  Ectlrung  wegendermit  der  Großherzogl.  Hessischen  )  10
Regierung  verabredeten  Maaßregeln  zur  Verhütung
  der  Forftfrevel  in  den  Grenzwaldungen.  151

Tarif,  nach  welchem  das  Fährgeld  für  das  Uebersetzen
  über  den  Gilgestrom  bei  eatischken!
erho  en  werden  soooooll

—  —  lerb#sie  Kabinetsorder,  betreffend  die  Chausscegeld-Erbebung
  auf  den  Kunsiftraßen  jenseits
des  Rheins  nach  dem  allgem.  Chaussec-Tarif.  725  169

Allerhoͤchste  Kabinetsorder,  die  Vollstreckung  der
Erekution  aus  Eivil-Erkenntnissen  gegen  Militairversonen
  betreffdddd

Allerhdchsie  Kabinetsorder  wegen  Anwendung  des
Stempel-Tarifs  bei  Erkenntknissen  gegen  die  Kapitaine
  und  Rittmeister  zweiter  Klasse  727

1.  Juli.  Erklärung  wegen  der  mit  Sachsen-Weimar  verabredeten

  Uebereinkunft  in  Betreff  der  gegenseitigen

  Uebernahme  der  Ausgewiesenen  und

Vagabunen  ...........

—  —  Mllerhochste  Kabinetsorder,  betr.  die  Anwendung  der

Strafgesetze  bei  Maisch-Stencr-Kontraventi

11.  —  Ullerhdchsie  Kabinetsorver  wegen  Befdrderung

der  inländischen  hederen

21.  Aug.  Erklärung  wegen  der  mit  Anhalt-  essau  getroffenen

  Ucbereinkunft,  daß  gegenseitig  bei  vorkommenden

  Kriminal-Untersuchungen  nur  die  baaren

  Auslagen  erstattet  werden  sollen  16  193

19.  Dez.Vertrag  wegen  der  Gefülle,  welche  an  der  Grenze

des  Kbnigl.  Preuß.  Gebiets  von  dem  Verkehr
des  darin  eingeschlossenen  Theils  der  Fürstlich-Schwarzburg-Rudolsidt.

  souverainen  Besitzungen

  erhoben  werden;  ratifizirt  am  2.  Okt.  d.  J.

11.  Juli.Gesetz,  betrefsend  den  Verkauf  ausstehender  Forderungen

  und  Kurs  habender  Schuldpapiere

im  Wege  der  Erekntiion

20.  —  llerhöchste  Kabinetsorder  wegen  einer  Praklusiv=Frisi

  zur  Anmeldung  der  aus  den  verschiedenen

Staats-Anleihen  im  ehemaligen  Herzogthum

Warschau  statt  findenden  Forderungen

—  —  ine  gleiche  Allerhochsie  Kabinetsorder  in  ctress

der  verschicdenen,  aus  der  Zeit  der  ehemaligen

Herzoglich-Warschauschen  Verwaltung  an  das

Großberzogthum  Posen  und  die  Kreise  Kulm,

Thorn  und  Michelau  zu  machenden  Forderungen  182

Gesetz

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