Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

Tyalec.

 

Beschelde  derienigen  Staats=  und  Kommunal-Behbrden  und  Beamten,
welchen  einc  richterliche  oder  polizeiliche  Gewalk,  oder  die  Verwaltung  allge-Mmeiner
  Abgaben  anvertrauet  ist,  auf  in  ihrer  amtlichen  Eigenschaft  an  sie  gerichtete
  Gesuche,  Anfragen  und  Anträge  in  Privatangelegenheiten,  sind  da.
gegen  in  der  Regel  für  stempelpflichtige  Ausfertigungen  zu  achten,  wenn  sic
eine  Entscheidung  oder  Belehrung  in  der  Sache  selbst  enthalten,  welche  dem
Bittsteller  darauf  zugefertigt  wird;  sie  mögen  nun  in  Form  eines  Antwortschreibens,
  einer  Verfügung,  einer  Dekretsabschrift,  oder  eines  auf  die  zurückgehende
  Bittschrift  selbst  gesetzten  Oekrets,  erlassen  werden.

In  wie  weit  besondere  Gründe  eine  Ausnahme  von  dieser  Regel  rechtfertidgen,
  und  eine  stempelfreie  Bescheidung  auch  in  den  vorgedachten  Fällen  veraulassen
  kdnnen,  bleibt  dem  billigen  Ermessen  der  Behbrden  anheimgestellt.

Ausfuhr-Pässe,  /.  Msse.

Auszüge,  aus  den  Akten,  dffentlichen  Verhandlungen,  amtlich  geführten  Büchery,
Registern  und  Rechnungen,  wenn  sie  für  Privatpersonen  auf  ihr  Ausuchen
ausgefertigt  wendeeen

Beilbrissee  ..

Berichte,  welche  von  gerichtlichen  und  Verwaltungöbehörden  au  ihre  Vorgesetzte
erstattet  werden,  sind  auch  dann,  wenn  sie  Privatangelegenheiten  betreffen,
von  Stempelgebühen  ..........  ......

Bescheide,  schriftliche,  wie  Ausfertigungen,  s.  diese.

Beschwerdeschriften,  s.  Gesuche.

Bestallungen  besoldeter  Beamen:

-  unbesoldeter  Beamten  ...  ...

Bestaͤtigungen,  sofern  für  besondere  Gottungen  derselben  nicht  e  ein  besonderer
Tarifsatz  statt  findet,  wie  Ausfertigungen,  s.  diese.

Bittschriften,  s.  Gesuche.

Bürgerbrisffe  ....  ..  .  ..  ..  ......  ....  ..  .  ...

Cautions-  Instrumente  ..·............  ..

Alle  andere  Verhandlungen  über  Dienst-  Cautionen,  wobeie  ein  (entliches
Interesse  besteht,  sind  stempelfrei.

Cessions-Instrument  .  .  ......  .  .  .  ...

Die  Cessionen  oͤffentlicher  Papiere  sind  siempelfrei.

Charte-Partien,  wenn  sie  bei  einem  Handelsgerichte  oder  einer  andern  gerichtlichen,
  Pelizei=  oder  Kommunal-Behörde  ausgefertigt  werden,  wie  Ausfertigungen,
  s.  diese.

Codicillllelee  i  .

Concessionen,  wie  Ausfertigungen,  (.  diese.

Concurs=  und  Liquidations-=  Prozesse.  Prioritäts=  und  Klassifikations-Erkenntnisse
  in  denselben,  wie  Erkenntnisse  überhaupt,  s.  diese.

Das  Präklusions-Erkenntniß  gegen  die  im  Liquidationstermin  nicht  erschienenen
  Gläubiger,  wenn  der  Konkurs  durch  einen  Vergleich  eingestellt  wird

Die  Auszüge  aus  dem  Prioritäts=  und  Klassisikations-Erkenntnisse,  welche
zu  den  Spezial-Akbten  gehen  ...

 

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