Vlertes
Sachregister
zur
Gesetzsammlung für die Kbniglich-Preußischen Staaten.
Zu bemerken: die erste größere Jahl bezeichnet den Jahrgang, 22. (1822.) — 23. (1823.) —
21. (1823.) — 25. (1825.); die darauf folgenden kleineren Jahlen weisen die Seiten nach.
A.
Abbau, dessen Befoͤrderung bei Gemeinheitstheilungen, im Großherzogthum Posen 2c. 23. 65.
Abfahrtsgeld, (. Abschosgelder.
Abgaben, deren Erhebung von der Elbschiffahrt. 22. 13 — 17.— 25. 473 — 187. — deren Eche-
bung in den vom preußischen Gebiete eingeschlossenen Schwarzburg-Rudolstaädtschen souverainen Besitzun-
gen, und deren Vergütigung. 22. 223. — Abänderungen der Erhebungsrolle für selbige, vom
2 5. Oktober 1821. für die Provinzen Preußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien,
Posen und Sachsen. 23. 45 — 48. — Verordnung wegen der Echebungsrolle derselben, für die
Jahre 1825. 1826. u. 1827., vom 19. November 1824. 24. 181 — 208. — Ergänzung dieser
Erhebungsrolle rücksichtlich der Durchgangs-Abgaben von Waaren, welche mit Ueberschreitung der Oder,
oder rechts derselben, durchgeführt werden. 24. 243. sed. — neuer Tarif rücksichtlich der letztern, für
die Jahre 1825 — 1827. 25. 68 — 71. — fortdauernde Gültigkeit der Abgabensätze für verschie-
dene Gegenstände der landwirthschaftlichen Preduktion. 25. 160. — Gegenstände, welche denselben bei
der Ein-, Durch= und Ausfuhr nicht unterworfen sind. 24. 185. — können in Pommern ktheilweise in
ritterschaftlichen Bankscheinen berichtigt werden. 24. 170. — deren Entrichtung im Handelsverkehr mit
Großbritannien. 24. 118. üdcq. — desgleichen mit Rußland und Polen. 25. 58. seq. 71. — auf
Bauerhöfen im Großherzogthum Posen 2c. haftend, deren Vertheilung bei Auseinandersetzungen mit der
Gutsherrschaft. 23. 62. — bäuerliche, deren Leistung in den zum ehemaligen Königreiche Westphalen,
Großherzogthum Berg und den französisch -hanseatischen Departements gehörigen Landestheilen. 25. 74.
77. sed. 95. 99. d„scq. 113. 116. seq. — der Lohnfuhrleute zur Postkasse, f. Lohnfuhrleute. — s. auch
Hafen-Abgaben und Steuern.
Abledern, des am Milzbrande gefallenen Viehes, ist bei Strafe untersagt. 25. 172.
Abloͤsungen, ausschließlicher, vererblicher und verdußerli gen in den Staͤdten. 2. 187.
— von Diensten, Jehnten und andem Naturalleistungen „ in einigen ehemaligen fremden Landestheilen,
Bestimmungen darüber. 22. 208. — f. auch Ablösungs-Ordnung.
Ablbsungs= Kontrakte, . letzterc. '
lelosutlgsOkbnung,vom7Jum1821beraninsübmngindemGtoßhckZogfhumPosckhindcn
mit Westpreußen wieder vereinigten Distrikten, dem Kulm= und Michclauschen Kreise und der Stadt Thorn
mit ihrem Gebiete. 23. 49 — 73. — deren Anwendung auf das Landgebiet der Stadt Danzig. 23.
73. — deren hiernächstige Einführung in den zum vommaligen Königreiche Westphalen, Großherzogthum
Berg, und französisch -hanseatischen oder dippe-Departement, gehörigen Landestheilen. 25. 7 Z. seq.
Abschoß= und Abfahrtsgelder, (Auswanderungssteucr), sollen gegen diejenigen Staaten, in welchen
solche nicht mehr statt finden, forthin nicht genommen werden. 22. 181. — gegenseitige Aufhebung
derselben mit den Königl. Dänischen Staaten. 22.173. — desgleichen mit den Nordamerikanischen
Freistaaten. 22. 181. — mit der freien Stadt Hamburg, auch in Bezug auf die zum deutschen
Bunde nicht gehörigen Preußischen Provinzen. 23.155. — mit Rußland und Polen. 24. 165. Ab
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