IV.
derselben nicht abgeschnitten seyn darf....
A
Datum .Ausgege- No.
des ben zu Inha lt. des Ge= Seire.
Gesetzes. Berlin. Stücks.etzes.
8. Februar.]2. April. Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die im Groß-
1825. 1825. herzogthum Posen aufgehobene Verpflichtung,
bei Rechtsstreitigkeiten den Söhne-Versich vor
dem Friedensgericht vorangehen lassen zu müssen. 918 14
9. Febr. J25. Febr. Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Wahl der städtischen
Landtags-Deputirten im Herzogkhum Sachsen
betreffdee. 916 12
10. Febr.. April. Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der den minder-
« jaͤhrigen Soldaten zu gestattenden Freiheit, ohne
Zustimmung ihrer Eltern, nach geleisteter drei-
jährigen Dienstzeit, fortdienen zu k3nnen 919 15
12. Febrc.— — Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Abtragung der
von den Grundbesitzern an die Westpreußische
bandschaft noch rückständigen Zinsen 9J20 16
20. Febr. — — NTarif, nach welchem das Pflastergeld in der Stadt
Wiedenbrück erhoben werden soll 921 17
21. Febr.— — arif, nach welchem das Wegegeld in der Stadt
Lünen erhoben werden soll.. .. . . . . . 922 19
6. Mäü. — Allerhoͤchste Kabinetsorder, wegen Ermaͤßigung
des Portosatzes für auslaͤndisches Papiergeld
und alle Kours habende Popiere 923 20
— Na11. Mai.Handels= und Schiffahrts-Vertrag zwischen Preußen
NN7“ und Rußlauddddddd ... 934 57
12. März.] 3. Mal.Bestätigung des Plans zur Errichtung einer See-
Assekuranzgesellschaft zu Stettin; nebst dem Mane
der Preußischen See-Assekuranzkompagnle 931 41
15. März.3. April. Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Verleihung einer
Wirilstimme im ersten Stande der rheinischen
Provinzialstände an den Fürsten v. Hatzfeld. 924 21
21. Märzz. — — llerhöchste Kabineksorder, wegen der allgemein
mit dem Kalenderjahre zu berechnenden Dienst-
pflichtigkeit, und über die Reihefolge der aus-
gehobenen Militairpflichtigen . 925 22
26. März!— — Allerhöchste Kabineksorder, daß die innerhalb Lan-
des belegenen Immobilicn auch durch auswär-
tige Lotterien nicht ausgespielt werden sollen 926 22
9. Aprll— — Allerhöchste Kabinetsorder, daß für die Gültigkeit
der neuen Kassen-Anweisungen der Außere Rand
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