Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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Wir wollen jedoch 
2) auch Unsern auf den dortigen Landtagen versammelten Ständen der Rit- 
terschaft verstatten, Uns zur Aufnahme in ihren Stand auch Besittzer sol- 
cher Güter, welche wenigstens Eintausend Thaler Rein-Ertrag gewähren, 
von allen gutsherrlichen Lasten frei sind, und als ein Ganzes bewirth- 
schaftet werden können, in Vorschlag zu bringen. 
Artikel VII. 
Zur Wahl der der Ritterschaft zugewiesenen fünf und zwanzig Abgeord- 
neten werden zwei Bezirke gebildet: 
1) aus den Regierungsbezirken Cöln, Coblenz und Trier; 
2) aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Aachen. 
In dem ersiern sind zwölf, in dem zweiten dreizehn Abgeordnete zu wäh- 
len. Es soll jedoch im erstern Wahlbezirke aus jedem der Regierungs-Depar- 
tements Trier, Coblenz und Coln, im zweiten aber aus den Departements 
Aachen und Düsseldorf und dem ehemaligen Regierungsbezirke Cleve vorweg 
ein dort angesessener Rüutergutsbesitzer, und für jeden derselben ein ebenfalls 
dort angesessener Stellvertreter von der Gesammtheit der Wähler erwählt wer- 
den. Die übrigen Deputirten werden, ohne Rücksicht auf die Lage ihres Besitzes, 
aus der Gesammtheit der Wahlfähigen durch Stimmenmehrheit ernannt, eben 
so die nach vollbrachter Wahl der Deputirten besonders zu wählenden Stellver- 
treter. Letztere vertreten in Behinderungsfällen die Deputirten des Wahlbe- 
zirks, zu welchem sie selbst gehören, und treten nach der Zahl der Stimmen, 
welche sie für sich gehabt haben, ein. 
Wenn einer der aus den Regierungsbezirken besonders gewählten Depu- 
tirten und zugleich dessen Stellvertreter behindert isi, so wird er, dafern unter 
den aus der Gesammtheit gewählten Stelloertretern noch einer aus dem betreffen- 
den Regierungsbezirke vorhanden ist, durch diesen ersetzt, im entgegengesetzten 
Falle aber durch denjenigen der noch nicht einberufenen Stellvertreter aus der 
Gesammtheit, welcher die meisien Stimmen für sich gehabt hat. 
Artikel VlIlIl. 
Von den, den Städten zugerheilten 25 Landtags-Abgeordneten erhalten 
a) die Städte: 
Cllnn.. .. .. 2 Abgeordnete 
Aachen. 1 
Duͤsseldorf . ...... ...... ..... ......... ...... .... .. . . 1 
Coblenz 1 
Trin-.............................·.........· 1 
Elberfeld ....... ....... ....... ....... .... .. ... .. .. 1 
Bannen.......................................... 1 
Crefeld .. . .. -..................................... 1 - 
Zusammen. 9 Abgeordnete. 
T 2 b) zur
	        
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