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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Mo. 18. —
(No. 1093.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten September 1827., über die Theilnahme
der Ritterschaft des Rosenberger Kreises und der Stadt Oels an den
A Wahlen der Abgeordneten zum Schlesischen Provinzial-Landtagc.
uf den Antrag der für die ständischen Angelegenheiten, unter dem Vorsitze Meines
Sohnes des Kronprinzen Königlichen Hoheit, angeordneten Kommission will Ich
hiermit nachtraglich anordnen, daß die Ritterschaft des Rosenberger Kreises den
Ritterschaften der in Meiner Verordnung vom 2ten Juni d. J., wegen der nach
dem Gesetze vom 27sten März 182 1. für Schlesien vorbehaltenen Bestimmungen im
Artikel III. No. II. Lit. A. unter No. 10. ausgeführten Kreise zur Wahl zweier
gemeinschaftlichen Provinzial-Landkags-Abgeordneten und eben so die Stadt Oels
den daselbst No. III. Lit. A. unter No. 20. aufgeführten Stadten zur Wahl eines
emeinschaftlichen Landtags-Abgeordneren hinzutreten solle. Das Stkaatsminisierium
z diese Bestimmung durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen und das dieser-
halb. sonst Erforderliche zu verfuͤgen.
Berlin, den 9ten September 1827.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerim
(No. 1094.) Allerhöchsie Kabinetskorder vom 9ten September 1827., enthaltend die De-
klaration des F. 17. Jo. 6. der Verordnung vom 1 8ten November v. J.
über die Verfassung der Kommunal-Land= und Kreistage, hinsichtlich der
D zum Sprembergschen Kreise gerechneten Städte.
a von den Städten des ehemaligen Spremberg-Hoperswerdaer Kreises der
Niederlausitz, die Städte Hoyerswerda, Wilttichenau und Ruhland zum Regie-
rungsbezirk Liegnitz übergegangen sind, und bei dem jetzigen Spremberger Kreise
nur die Stadt Spremborg verblieben ist, so kann dieser auf dem Kreistage nur eine
Stimme zugestanden werden. Dies ist in Beziehung auf den §. 17. No. 6. Meiner
Verordnung vom 18ten November v. J., wegen Abänderung in der Verfassung
der Kommunal-Land= und Kreistage der Niederlausitz, durch die Gesetzsammlung
bekannt zu machen Berlin, den 9#ten September 1827.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 182# No. 18. — (No. 1093 — 1096.) 3 No. 1095.)