Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

127 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Mo. 18. — 
  
(No. 1093.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten September 1827., über die Theilnahme 
der Ritterschaft des Rosenberger Kreises und der Stadt Oels an den 
A Wahlen der Abgeordneten zum Schlesischen Provinzial-Landtagc. 
uf den Antrag der für die ständischen Angelegenheiten, unter dem Vorsitze Meines 
Sohnes des Kronprinzen Königlichen Hoheit, angeordneten Kommission will Ich 
hiermit nachtraglich anordnen, daß die Ritterschaft des Rosenberger Kreises den 
Ritterschaften der in Meiner Verordnung vom 2ten Juni d. J., wegen der nach 
dem Gesetze vom 27sten März 182 1. für Schlesien vorbehaltenen Bestimmungen im 
Artikel III. No. II. Lit. A. unter No. 10. ausgeführten Kreise zur Wahl zweier 
gemeinschaftlichen Provinzial-Landkags-Abgeordneten und eben so die Stadt Oels 
den daselbst No. III. Lit. A. unter No. 20. aufgeführten Stadten zur Wahl eines 
emeinschaftlichen Landtags-Abgeordneren hinzutreten solle. Das Stkaatsminisierium 
z diese Bestimmung durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen und das dieser- 
halb. sonst Erforderliche zu verfuͤgen. 
Berlin, den 9ten September 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerim 
  
(No. 1094.) Allerhöchsie Kabinetskorder vom 9ten September 1827., enthaltend die De- 
klaration des F. 17. Jo. 6. der Verordnung vom 1 8ten November v. J. 
über die Verfassung der Kommunal-Land= und Kreistage, hinsichtlich der 
D zum Sprembergschen Kreise gerechneten Städte. 
a von den Städten des ehemaligen Spremberg-Hoperswerdaer Kreises der 
Niederlausitz, die Städte Hoyerswerda, Wilttichenau und Ruhland zum Regie- 
rungsbezirk Liegnitz übergegangen sind, und bei dem jetzigen Spremberger Kreise 
nur die Stadt Spremborg verblieben ist, so kann dieser auf dem Kreistage nur eine 
Stimme zugestanden werden. Dies ist in Beziehung auf den §. 17. No. 6. Meiner 
Verordnung vom 18ten November v. J., wegen Abänderung in der Verfassung 
der Kommunal-Land= und Kreistage der Niederlausitz, durch die Gesetzsammlung 
bekannt zu machen Berlin, den 9#ten September 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Jahrgang 182# No. 18. — (No. 1093 — 1096.) 3 No. 1095.)
	        
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