Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

— 32 — 
Peisönen auch in denjenigen Landeskheilen, worin zur Zeit die Allgemeine Ge- 
richtsordnung noch nicht Gesetzes Kraft erhalten hat, überall verfahren werde, 
und beaufrrage Sie, diese Bestimmung durch die Gesetzsammlung zur allge- 
meiren Kenntniß und Nachachtung zu bringen. 
Berlin, den 22sten März 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An " 
den Kriegsminister, General der Infanterie v. Hake und 
den Staats= und Justizminister Grafen v. Danckelmann. 
  
(No. 1059.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 2 1sten April 1827., über die Befreiung von 
der Klassensteuer für die sechszigjährigen Personen in der untersten 
Steuerstufe. 
Ich wünsche mit Ihnen den Zeitpunkt eintreten zu sehen, wo auf einen nach- 
haltigen Ueberschuß der Staatseinnahmen mit Sicherheit zu rechnen steht und 
auf Ermäßigung einzelner lästigen Abgaben und Leistungen Meiner getreuen 
Unterthanen gedacht werden kann. Ich genehmige daher auch gern auf Ihren 
Bericht vom 12ten März d. J., daß bei der Veranlagung der zur untersten 
Sceuerstufe der klassensteuerpflichtigen Personen nicht nur wie bisher die Steuer 
für einen und denselben Haushalt, auf höchstens 3 Personen beschränkt bleibe, 
sondern außerdem auch überall diejenigen Personen dieser Stufe, welche am 
1sten Januar des Jahres, für welches die Veranlagung geschiehr, ihr bostes 
Lebensjahr bereits zurückgelegt haben, nicht mitgezählt werden sollen, indem es 
der Billigkeit entspricht, dieselben, wegen geringerer Erwerbsfähigkeir, von der 
Klassensiener ganz frei zu lassen. Sie haben hiernach schon vom 2ken Semesier 
des laufenden Jahres an, verfahren zu lassen. 
Berlin, den 2 1sten April 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister von Motz. 
  
(Jo. 1060.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.