Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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4) eines Arrangements für Militair-Musik; , 
5) eines dergleichen zu Duetten, Quartetten, fuͤr Streich- und Blase- 
Instrumente; 
6) eines Arrangements zu Potpomri's, und 
7) der Ouvertüre für das große Orchester; 
„dergestalt ertheilt, daß in den Königlich-Preußischen Staaten diese Mufik- 
estücke weder in demselben, noch in einem andern Format nachgedruckt, auch 
„der Verkauf eines etwa anderweit unternommenen Nachdrucks nicht allein 
„nicht gestattet seyn soll; sondern auch dhnliche Arrangemenks derselben von 
aden speziell erwähnten Gattungen, welche der 2c. Schlesinger veran- 
„stalten wird, nicht herausgegeben, noch verkauft werden sollen, bei Ver- 
„meidung der durch das Preußische Allgemeine Landrecht festgesetzten Folgen 
„des widerrechtlichen Nachdrucks. 
Berlin, den 29sten Juli 1826. 
(L. S.) 
Königlich-Preußische Ministerien 
es Innern und der Polizei, der geistlichen, Unterrichts= und 
des In Poliz Medizinal-Angelegenheiten. 
v. Schuckmann. In Abwesenheit und im Auftrag 
des Herrn Ministers. 
v. Kamptz. 
„Publikandum 
„für den Buch= und Mustskhändler 
„Adolph Martin Schlesinger 
bieselbst.“ 
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. 
Berlin, den 28sten April 1827. 
Ministerien 
der geistlichen, Unterrichts= und des Innern und der Polizei- 
Medizinal-Angelegenheiten. 6„ 
Frh. v. Altenstein. v. Schuckmann. 
  
([o. 1065.)
	        
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