Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Vorslehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine übereinstimmende, 
von der Fürstlich = Hohenzollernschen Regierung zu Hechingen unterm 3o0sten 
November 182 7. vollzogene, Erklärung ausgewechselt worden ist, unter Bezug- 
nahme auf die Allerhöchste Kabincisorder vom 161en August 1827. (Gesetz- 
sammlung pro 1827. No. 17. Seite 123.), hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Berlin, den Zten Januar 1828. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
  
(No. 1119.) Minlsterial-Erklärung vom 9ten Januar 1828., Üüber die mit der Herzoglich- 
Anhalt-Bernburgschen Regierung getroffene Vereinbarung, den Schutz der 
Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderscitigen Staaten wider 
den Bücher-Nachdruck betreffend. 
D. Königlich-Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
erklärt hierdurch, in Gemäßheit der von Seiner Majeslät ihm ertheilten Er- 
mächtigung: 
nachdem die Herzoglich -Anhalt -Bernburgsche Regierung die Zu- 
sicherung ertheilt hat, daß vorläufig und bis es in Folge des 1 ten 
Arkikels der deutschen Bundesakte zu einem gemeinsamen Beschlusse 
zur Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger wider 
den Nachdruck kommen wird, die unterm 2ten Dezember 1827. er- 
lassene Herzogliche Verordnung wider den Bücher-Nachdruck, in ganz 
gleichem Maaße zu Gunsten der Schriftsteller und Verleger in den 
Königlich -Preußischen Staaten Anwendung sinden soll; 
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits im ganzen 
Bereiche der Prcußischen Monarchie, zum Schutze der inländischen Schrift- 
steller und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltender Gesetzen 
besieht, auch auf die Schriftsieller und Verleger des Herzogthums Anhalé= 
Betnburg Anwendung finden, mithin jeder durch Bücher-Nachdruck oder dessen 
Verbreitung begangene Frevel gegen letztere, nach denselben gesetzlichen Vor- 
schriften beurtheilt und grahndet werden soll, als handele es sich von beein- 
trachtigten Schriftsieliern und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst. 
Gegen-
	        
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