Bezugnahme auf die Allerhöchste Kabinetsorder vom 164en August 1827.
(Gesetz-Sammlung pro 1827. No. 17. Seite 123.), hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. Berlin, den 24 sten Marz 1828.
Ministerium der auswarttigen Angelegenheiten.
v. Sch önberg.
(No. 1133.) Perordnung, wegen der nach dem Edikte vom isten Juli 182 3. vorbehaltenen
Beslimmungen für das Königreich Preußen. Vom 17ten März 1828.
Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von
RPreußen rc. 2c.
haben über die einer besondern Verordnung vorbehaltenen nähern Festsetzungen
einiger in Unserm Gesetze vom isten Juli 1823., wegen Anordnung der Provin-
zialstände im Königreiche Preußen, enthaltenen Bestimmungen die gutachtlichen
Vorschläge Unserer getreuen Stände des ersten und zweiten dortigen Provinzial=
Landtags vernommen und ertheilen nunmehr darüber die nachstehenden besonderen
Vorschriften:
Artikel I.
Die Mitglieder eines jeden der drei Stände werden auf die Bestandtheile
des siändischen Verbandes in folgender Art vertheilt.
A. WPWestpreußen.
1. Die Ritterschaft.
a) Der landräthliche Kreis Bernet . .. 1 Abgeordneter
b) Carthaus 1 -
c) -Danzig 1
Eradt= Kreis Danzig..
d) landraͤthliche Kreis Elbing, Marienburg, Stuhm 1
e) - :Neustaat 1
s) - Stargardt ...... 1
8) - Culm 1
L Conizs .. 1
i) Deutsch-Crone 1
L Flatow, Schlochau. .... . .. 1
L Graudenz . ... 1
m) Löbau, Strasburg 2
n) Schwetz, Marienwerder.. 1
in soweit der Kreis nicht zu
Ostpreußen geschlagen worden.
0) Thon 1 -
Zusammen 15 Abgeordnete.
2. Die