Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Gesetz-Sammlung

fuͤr  die
Königlichen  Preußischen.  Staaten.

.  No.  27.  *—.

 

·-(Xo.

  1678.  a.)  Bekanntmachung  des  Allerhoͤchst  genehmigten  und  bestaͤtigten  Regulativs,  bie
sanitäts  polizeilichen  Vorschriften  bei  den  am  häußgsten  vorkommeuden
ansteckenden  Krankheiten  enthaltend.  Vom  25  Oktober  1635.

J.  Folge  des  beigefügten  Befehls  Seiner  Koͤniglichen  Majestät  vom  dien
August  d.  J.  bringt  das  Ksnigliche  Staatsministerium  das  Allerhöchst  genehmigte
  und  bestaätigee  Regulativ,  die  sanitäcs-polizeilichen.  Dorschriften  bei  den
an#r  hdußgsten  vorkommenden  ansteckenden  Krankheiten  enthaltend.,  nebst  dessen
beiden  Anlagen

1)  die  Anweisung  zum  Desinfektionsverfahren,  Lilt.  A.,
2)  die  Belehrung  über  ansleckende  Krankheiten,  Litl-  B.,

letztere  in  Form  eines  besonderen  Anhanges  zur  Gesetzsammlung,  hierdurch  zur
allgemeinen  Kenntniß  und  Beachtung.

Berlin,  den  28sten  Oktober  1835.
Königliches  Staatsministerium.

Friedrich  Wilhelm,
Kronprinz.

Frh.  v.  Altenstein.  Graf  v.  Lottum.  IZrh.  v.  Brenn.  v.  Kamp.
Mühler.  Ancillon.  v.  Witzleben.  Graf  v.  Alvensleben.

 

Jaraang  1815.  (No.  1078.#a.  u.  b.)  Oo  (No.  1678.  b.)

(Ausgegeben  zu  Berlin  ben  12ten  Dezember  1835.)