Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

V. sshende Erklaͤrung wird, nachdem sie gegen eine uͤbereinstimmende Erklaͤ- 
rung des Kurfuͤrstlich Hessischen Ministerii der auswaͤrtigen Angelegenheiten aus- 
gewechselt worden ist, hierdurch zur oͤffentlichen Kennn gebracht. 
Berlin, den 23. August 1838. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Frh. v. Werther. 
  
(No. 1929.) Erneuerte Durchmarsch= und Etappen-Konvention zwischen Preußen und Han- 
nover. Vom 25. Mai 1838. 
D. unterzeichnete Königlich Preußische Geheime Staats= und Kabinets- 
Minister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten erklärt hierdurch: daß, 
nachdem die zwischen dem Königlich Preußischen und Königlich Hannsverschen 
Gorwernement am 6. Dezember 1816. abgeschlossene und im Jahre 1827. ver- 
längerte Durchmarsch= und Etappen-Konvemion mit dem 1. Jannar v. J. ab- 
gelaufen ist, und seitdem nur stillschweigend fortgedauert hat, eine Erneuerung 
und resp. Modifkation derselben jedoch von den beiderseitigen Gouvernements 
für nothwendig und angemessen erachtet worden, die beiderseitigen betreffenden 
Königlichen Ministerien Namens ihrer Regierungen die nachstehende anderweite 
Uebereinkunft abgeschlossen haben: 1 
Die Militairstraßen, welche die beiderseitigen Allerhöchsten Gouvernements 
für die durchmarschirenden Truppen festgesetzt haben, begreisen folgende Linien: 
A. Für die Königlich raclese n Truppen: 
1) Von Wolfenbüttel über Groß-Lafferde nach Hildesheim, und von da, 
a) nach Alfeld auf Eschershausen, 
b) nach Coppenbrügge auf Oldendorf. 
2) Von Heiligenstadt über Nörthen, Einbeck, und Alfeld nach Coppen- 
brügge auf Oldendorf. 
Gegen Einrdumung der Straßen von Hildesheim über Alfeld, fällt die 
bisherige Straße über Hameln weg, und gegen Einrdumung der unter Nr. 2. 
bezeichneten Straße ist von dem Küniglich reußischen Gouvernement diesenige 
Militairstraße, welche nach den unterm 29. Mai 1815. zu Wien abgeschlossenen 
Traktaten über Gifhorn, Celle u. s. w. führen sollte, für die Zeit des Friedens 
völlig ausgegeben und wird nur für den Fall eines Krieges und der hierdurch 
sich verändernden Truppen-Direktionen vorbehalten. 
Fuͤr die Königlich Hannsverschen Truppen: 
Von Ocsnabrück über Ippenbuͤhren nach Rheine auf Bentheim. 
Die Etappen-Hauptorte, deren Encfernungen von einander und die ihnen 
beigelegten Rayons sind folgende. 
(Jo. 1928—1929.) Sff 1) Auf
	        
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