Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

V.  sshende  Erklaͤrung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  uͤbereinstimmende  Erklaͤ-rung
  des  Kurfuͤrstlich  Hessischen  Ministerii  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten  ausgewechselt
  worden  ist,  hierdurch  zur  oͤffentlichen  Kennn  gebracht.
Berlin,  den  23.  August  1838.
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Frh.  v.  Werther.

 

(No.  1929.)  Erneuerte  Durchmarsch=  und  Etappen-Konvention  zwischen  Preußen  und  Hannover.
  Vom  25.  Mai  1838.

D.  unterzeichnete  Königlich  Preußische  Geheime  Staats=  und  Kabinets-Minister
  und  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  erklärt  hierdurch:  daß,
nachdem  die  zwischen  dem  Königlich  Preußischen  und  Königlich  Hannsverschen
Gorwernement  am  6.  Dezember  1816.  abgeschlossene  und  im  Jahre  1827.  verlängerte
  Durchmarsch=  und  Etappen-Konvemion  mit  dem  1.  Jannar  v.  J.  abgelaufen
  ist,  und  seitdem  nur  stillschweigend  fortgedauert  hat,  eine  Erneuerung
und  resp.  Modifkation  derselben  jedoch  von  den  beiderseitigen  Gouvernements
für  nothwendig  und  angemessen  erachtet  worden,  die  beiderseitigen  betreffenden
Königlichen  Ministerien  Namens  ihrer  Regierungen  die  nachstehende  anderweite
Uebereinkunft  abgeschlossen  haben:  1

Die  Militairstraßen,  welche  die  beiderseitigen  Allerhöchsten  Gouvernements
für  die  durchmarschirenden  Truppen  festgesetzt  haben,  begreisen  folgende  Linien:
A.  Für  die  Königlich  raclese  n  Truppen:
1)  Von  Wolfenbüttel  über  Groß-Lafferde  nach  Hildesheim,  und  von  da,
a)  nach  Alfeld  auf  Eschershausen,
b)  nach  Coppenbrügge  auf  Oldendorf.
2)  Von  Heiligenstadt  über  Nörthen,  Einbeck,  und  Alfeld  nach  Coppenbrügge
  auf  Oldendorf.

Gegen  Einrdumung  der  Straßen  von  Hildesheim  über  Alfeld,  fällt  die
bisherige  Straße  über  Hameln  weg,  und  gegen  Einrdumung  der  unter  Nr.  2.
bezeichneten  Straße  ist  von  dem  Küniglich  reußischen  Gouvernement  diesenige
Militairstraße,  welche  nach  den  unterm  29.  Mai  1815.  zu  Wien  abgeschlossenen
Traktaten  über  Gifhorn,  Celle  u.  s.  w.  führen  sollte,  für  die  Zeit  des  Friedens
völlig  ausgegeben  und  wird  nur  für  den  Fall  eines  Krieges  und  der  hierdurch
sich  verändernden  Truppen-Direktionen  vorbehalten.

Fuͤr  die  Königlich  Hannsverschen  Truppen:
Von  Ocsnabrück  über  Ippenbuͤhren  nach  Rheine  auf  Bentheim.

Die  Etappen-Hauptorte,  deren  Encfernungen  von  einander  und  die  ihnen
beigelegten  Rayons  sind  folgende.
(Jo.  1928—1929.)  Sff  1)  Auf