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Einnahm-Geld
von verkauften Früchten.
Din kel.
Von den Frucht-Vorräthen dieses Oberamts ist nach der ausgeschriebenen Repartition,
jedem Ort nachstehende Quote, oder wo kein Frucht-Vorrath statt hat, folgendes
Natural-Surrogat angesezt — und von demselben nach den beigelegten Urkunden, in
demjenigen Preis bezalt worden, wornach der Brodtar auf den 2. Febr. in der Amts-Stadt
oder demjenigen benachbarten Ort, nach dem sich gewöhnlich gerichtet wird, regulirt war.
Dinkel. . Geldbelauf.
Schf. #-###Et ührr.
Nro. 6 " 1 1 1 4 4
X.) Von der Amtsstadt « ½ )
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Nro. II.) Von den Amtsorten 11 1
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N. N. 5 fl. kr. pr. Schfl. 1½
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