Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

194

Einnahm-Geld
von  verkauften  Früchten.

Din  kel.

Von  den  Frucht-Vorräthen  dieses  Oberamts  ist  nach  der  ausgeschriebenen  Repartition,
  jedem  Ort  nachstehende  Quote,  oder  wo  kein  Frucht-Vorrath  statt  hat,  folgendes
Natural-Surrogat  angesezt  —  und  von  demselben  nach  den  beigelegten  Urkunden,  in
demjenigen  Preis  bezalt  worden,  wornach  der  Brodtar  auf  den  2.  Febr.  in  der  Amts-Stadt
oder  demjenigen  benachbarten  Ort,  nach  dem  sich  gewöhnlich  gerichtet  wird,  regulirt  war.

Dinkel.  .  Geldbelauf.

 

 

 

 

Schf.  #-###Et  ührr.
Nro.  6  "  1  1  1  4  4
X.)  Von  der  Amtsstadt  «  ½  )
#  fl.  kr.  Pr.  Schfl.  Don  —–e  v  .  #  1
I  «
Nro.  II.)  Von  den  Amtsorten  11  1
–  und  zwar  1  ½  6
N.  N.  5  fl.  kr.  pr.  Schfl.  1½
ac.  ⁊c.  ½  1
.
a

 

 

 

 

 

 

 

4
————

8  um  ma