Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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(No.  1972.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  26.  Januar  1839.,  wegen  Anwendung  des  Zusatzes
  zum  zweiten  alinen  des  Artikels  35.  der  Rheinschiffahrts-Konvention

  vom  31.  März  1831.  durch  die  betreffenden  Gerichte.

A#  Ihren  gemeinschaftlichen  Bericht  vom  8.  Dezember  v.  J.  bestimme  Ich
hierdurch,  daß  der  am  28.  Oktober  1837.  von  Mir  genehmigte,  von  sämmtlichen
Rhein-Uferstaaten  nunmehr  gut  geheißene  Zusatz  zum  zweiten  alinea  des  Artikels
  35.  der  Nheinschiffahrts-Konvenion  vom  31.  März  1831.  von  den  betrefsenden
  Gerichten  in  geeigneten  Fällen  in  Anwendung  gebracht  werde,  und  weise
Sie  an,  diese  Order  durch  die  Gesetzsammlung  bekanm  zu  machen.

Berlin,  den  26.  Januar  1839.

Friedrich  Wilhelm.

An
die  Staatsminister  v.  Kampz,  Grafen  v.  Alvensleben  und
Freiherrn  v.  Werther.

Mo.  —  K  2  (No.  1973.)