Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

(No. 1973.) Genehmigungs-Urkunde der in dem Protokoll der Rhein-Schiffahrts-Central-Kom- 
mission vom I. August 1837. entholtenen fünf neuen Supplementar Arukel 
1. Oktober 1837. 
zur Rheinschiffahresakte vom 31. März 1831. D. d. den Febru# 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preutzen 2c. 2c. 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem bei der in Folge des Artikels 89. der Rheinschiffahres-Akte vom 
31. März 1831. sich allsährlich zu Mainz versammelnden Central-Kommission 
seit erabredung der durch Uns unterm 14. Juni 1835. genehmigten, und in 
der Gesetzsammlung für 1836. Seite 121. f.f. publizirten vier Supplementar- 
Artikel zu der gedachten Akte wiederum mehrere diese Akte abandernde, ergän- 
zende oder modifzirende Beschlüsse unter Mitwirkung Unseres Bevollmächtigten 
gefaßt, und solche sodann in der Ugten diesfährigen Juli. Sitzung in die nachfol- 
gende fünf, an jene frühere Zusätze sich anreihende neue Supplementar-Artikel 
msammengestellt worden sind: 
Vie Supplementar-Artikel. 
Der Senfsaamen ist den Ausnahmen A. des Tarifs C. beigefügt. 
VIIer Supplementar-Artifel. 
Chaisen und Reisewagen, Moos, Rohr, Schilf sind der im Schluß- 
satz des I###en Supplementar-Arrikels bezielten Klasse der Gegenstände 
beigefügt, welche von dem Oberlast-Verbore ausgenommen sind. 
VIIIer Supplementar-Artikel. 
Die in der Kategorie D. der Ausnahmen des Tarifs C. begriffe- 
nen Arrikel sind von den Schiffahrtsgebühren befreit, welche zu Folge 
des Illten Supplementar-Arnkels von denselben erhoben wurden. 
VIIIie Supplementar-Artikel. 
Die Worte „desselben Gebiets“ sind im Artikel 83. der 
Nheinschiffahrts-rdnung gestrichen. 
IXI Supplementar-Artikel. 
Zusatz zu dem zweiten alinen des Artikels 35. der Rheinschiffahrts- 
Ordmung: 
Es
	        
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