Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 121 
Wiegandsthal, Ortc, in der Ober-Lausitz, ist zum Stande der Landgemeinden übergetreten. (A. K. O. 
v. 22. Juni.) 39. 227. 
Wilddiebe, Gebrauch der Waffen gegen dies. Seitens der Jagdbeamten. (G. v. 31. März.) 37. 65. 
— Bestrafung derselben wegen Widersetzlichkeiten. (G. v. 31. März.) 37. 67. f. 
Wildeshausen, katholische Kirche daselbst, siehe Oldenburg, Grohherzogth. 
VWildpret, S#trafen für das Tädten oder Einfangen desselben während der vorgeschriebenen Schon- 
zeit, im Herzogthum Magdeburg und Fürstenthum Halberstadt. (V. v. 18. Mai.) 39. 216. 217. 
Windsturm, Gewährung von Steuernachlässen und Unterstützungen rücksichtlich der durch dens. her- 
beigeführten Schäden aus dem Grundsteuer-Deckungssonds in der Rheinprovinz und Westphalen. 
(G. v. 21. Jan.) 39. 42. — (Anweis. v. 21. Jan.) 39. 48—51. 57. 
Wirthschaftsaufseher, (Rechnungsführer), als Stellvertreter der Inhaber der Polizeigerichtsbarkeit 
in Ausübung der letztern. (V. v. 31. März.) 38. 233. — deren rückständige Forderungen an Ge- 
balt und Emolumenten verjähren nach 4 Jahren. (G. v. 31. März.) 38. 230. 
Wirthschafts-Fuhren, innerhalb der Gemeinde= oder Guts-Feldmark, deren Befreiung vom Chaussee- 
gelde. (Tarif v. 20. Febr.) 40. 96. 
Wittgenstein-Berleburg, Grafschaften, Rechesverhältnisse der Grundbesitzer und Ablösung der 
Wittgenstein-Wittgenstein,] Reallasten in dens. (G. v. 22. Dezbr. 1839.) 40. 6—16. — Errich- 
tung einer Tilgungskasse für letztere bei der Regier. Hauprkasse zu Arnsberg. (desgl.) 40. 7. — 
firirter jährlicher Zuschuß zu ders. aus allgemeinen Staatsfonde. (desgl.) 40. 8. — Anordnungen 
wegen der noch auf den Grundstücken der Untersassen vorhandenen Waldbäume, wegen des Berg- 
zehnten, der Jagd- und Flschereigerechtigkeit und der Mühlenbannmrechte. (desgl.) 40. 10. — auf 
landesherrliche Abgaben, Kreis-, Kommunal-, Parochial-, Sozietäts= und sonstige Lasten hat das 
Gesetz v. 22. Dezbr. 1839. keinen Einfluß. 40. 13. 
Wittwen, verftorbener Zollbeamten, deren Unterstützung aus dem Strasgelder-Fonds für Zollvergehen. 
(G. v. 23. Jan.) 38. 90. 
Wittwenverpflegungsanstalt, allgemeine, deren Angelegenheiten ressortiren nunmehr von dem Finanz- 
Ministerio. (Staatsminist.-Bekannem. v. 17. Jan.) 38. 11. — darin können, außer den zum Beitritt 
bereits verpflichteten Beamten, fortan auch alle übrigen pensionsberechtigten unmirtelbaren Staats- 
beamte aufgenommen werden. (A. K. O. v. 6. Juli.) 38. 378. — Beitritt der Assessoren bei den 
Regierungen, Oberlandesgerichten und Rbeinischen Landgerichten zu derselben, wenn sie auch weder 
Gehalt, noch Diäten beziehen, vorläufig jedoch nur mit Wietwenpensionen von höchstens 100 Rehlr. 
(ebendas.) — von Beamten, deren firirtes Diensteinkommen die Summe von 250 Rthlr. nicht uber- 
steigt, höchstens nur mit einer Wittwenpension von 50 Rehlr. (ebendafs.) 
VWohnung, rückständige Forderungen der Gastwirthe für solche verjähren nach 2 Jahren. (Ges. v. 
31. März.) 38. 240. 
VWolfsburg, Preußisches Dorf, zum Zollvereine mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig gehö- 
rig. (Vertrag und Ubereinkunft v. 1. Novbr.) 37. 175. 195. 
VWolgast, Seade, Erhebung des dortigen Hafengeldes, nebst Lorhsengebühren und Tiefegeld, mit dem 
Vorbehalte der Revision von 5 zu 5 Jahren. (A. K. O. und Tarif v. 24. Okebr.) 40. 323. 338 
—341. 345. 
Wolle und Wollenvieh, Sicherheitsmaßregeln bei deren Eingange vom Auslande, in welchem die 
Rinderpest herrscht. (V. v. 27. März.) 36. 17 4. 175. 176. 
VWollene Zeuge, ganz oder in Vermischung mit andern Skoffen, mit dens. darf um Grenzbezirke kein 
Hausirhandel stattfinden. (Zollord. v. 23. Jan.) 38. C6i. — Anordnungen für deren Deklaration. 
(Zollrarif v. 24. Okebr.) 39. 320. 
VWollin, Sade,Tarif für die Erhebung eines Damm- und Brückengeldes, so wie eines Brücken- 
Auszugs-Geldes. (v. 8. Aug.) 40. 232. 
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