VI
Chronologische Übersicht des Jahrganges 1842.
Datum
des
Gesetzeszc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhalt..
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1842.
21. März.
21. —
r
l
*
15. April.
1842.
4. April.
4. Mai.
1. April.
28. Mai.
versönliche Konzession wieder verliehen wird, zur
Übernahme der Offizin-Einrichtung ih-
res Vorgängers.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Entbindung des
Staats- und Kabinetsministers Grafen von Mal-
tzan von der Leitung des Ministeriums der aus-
wärtigen Angelegenheiten 2c., und Ernennung des
Wirklichen Geheimen Rathe und Gesandten Frel-
berrn von Bülow zum Staaks= und Kabi-
netsminister.
Ministerial= Erklärung, (und Bekanntmachung vom
19. April 1842.) über die bwischen, der diesseitigen
und der Kaiserlich = Königlich Osterreichischen
Regierung abgeschlossene ich Ögterre zur Ver-
büctung von Forst-, Jagd-, Fisch= und Feld-
freveln an den gegenseitigen Landesgrenzen.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Enebindung
des Staarsministers Grafen von Alvensleben
von der Leitung des Finanz-Ministeriums und
die Ernennung des Oberpräsidenten, Wirklichen
Geheimen Raths von Bodelschwingh zum
Staats= und Finanz-Minister.
Allerhöchste Kabinetsorder, berreffend die Umwand-
lung der Staatsschuldscheine und die Herab-
setzung der Zinsen derselben von Aauf 31 Prozene.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Anwendung
und Wirkung der bei Beamtenverbrechen im
Allgemeinen Landrechte vorgeschriebenen Strafe
der Degradation.
Verordnung über die Aufhebung der dem Gesetze
vom 31. März 1838., wegen Einführung kür-
terer Verjäbrungsfristen, sowie den H#. 54.
und 55. Tit. 6. Thl. I. Allg. Landrechts und der
Deklaration vom 31. März 1838. entgegenstehen-
den provinziellen und statutarischen Be-
fstimmungen.
Verordnung über die Erweiterung des nach der land-
schaftlichen Kreditordnung für das Großherzog=
khum Posen vom 15. Dezember 1821. bestehen-
den Posenschen landschaftlichen Kreditver-
eins, durch den noch gestatteten Beitritt der
zeither demselben nicht beigerretenen oder aus dem-
selben wieder ausgeschiedenen Besitzer adeliger
Gücer, innerhalb fünf Jahren, mit 37 prozentigen
Pfandbriefen.
12.
10.
14.
2261.
112.
113.
105-107.
179.
114.
180-190.