Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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Peshuf, behdt es bei der von dem Verwaltungsrathe gesällten Entscheidung 
als ein Interimistikum sein Bewenden. 
8. 58. 
Der Ausschuß versammelt sich regelmäßig alle acht Wochen, außerdem VBersamm- 
aber, so oft der Vorsitzende es für nöthig erachtet, oder zwei Mitglieder dielue uee= 
Berufung einer Versammlung verlangen. 
Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefaßt, wobei für 
den Fall der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag giebt. 
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Anwesenheit von mindestens 
fünf Mitgliedern oder Stellvertretern erforderlich (conf. Ausnahmen Is. 52. und 
57. sub 5.). Ueber jede Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen. 
IV. Von den Beamten der Gesellschaft. 
S. 59. 
Die Beamten der Gesellschaft werden von dem Direktorium gewähle, mit Woh derfel- 
Ausschluß derjenigen Beamten, welche ein jährliches Gehalt von mindestens ber- 
500 Rthlr. beziehen. Bei diesen erfolgt die Wahl und die Festsetzung der Kon- 
trakts-Bedingungen durch den Verwaltungsrath. Die mit sämmtlichen Beam- 
ten zu schließenden Kontrakte so wie die Bestallung des Syndikus, werden von 
dem Direktorium vollzogen. 
*-m 
« DerStellvertreterdesSyndikus,dazubestimmt,denselbeninein-Stellvertre- 
zelnenFällenderBehinderungzuvertteten,wirdvondemLetzterenselbstmittpfwksesp 
Genehmigung des Direktoriums gewählt. 
Seine Legitimation wird durch eine von dem Syndikus ausgestellte, mit 
Genehmigung des Direktoriums versehene Substitutions-Vollmacht geführt. 
Bei prozessualischen Angelegenheiten ist jedoch der Syndikus selbstständig 
Dritte sowohl zum Betriebe des Prozesses selbst, als zu jeder einzelnen prozessua- 
lischen Handlung zu substituiren berechtigt. 
6 
S. 61. . 
DieJnsttuItionüberdieVerwaltungundEinrichtungdesKassemunvaccept-dem 
Rechnungswesens wird von dem Verwaltungsrathe festgestellt. 
Vorstehendes Statut der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Ge- 
busget ist, in der heutigen General-Versammlung genehmigt und von den an- 
wesenden Aktionairen durch ihre Unterschrift vollzogen worden. 
Breslau, am 16. März 1842. 
Folgen die Unterschriften. 
Jahrgang 1823. (Nr. 2320.) 12 Schema.
	        
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