Contents : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

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Gesetzsammlung

für  das
Königreich  Sachsen.
11.

 

 

22.)  Anordnung

zur  Gedächtnißfeier  des  Regierungs-Antrittes  Sr.  Majestät,  Friedrich  Augusts,
Kdnigs  von  Sachsen.

V#  GOTES  Gnaden,  Wir  Friedrich  August,  König  von  Sachsen  2c.2c.  14,

Entbieten  allen  und  jeden  Unsern  Prälaken,  Grafen,  Herren,  denen  von  der  Ritterschafe
und  Adel,  Ober-Creis=  Haupt=  und  Amrtleucen,  Amtsverwaltern,  Schössern,  Gleitsleuten,
Räthen  der  Scädte,  Richtern,  Voigten,  Schuleheissen,  Gemeinden,  und  allen  andern  Unsern
Unterthanen  und  Schußverwandten,  Unsern  Gruß,  Gnade  und  geneigeen  Willen,  und  fügen
jedermänniglich  zu  wissen:

Bei  der  im  heurigen  Jahre  einfallenden  Gedächenißfeier  Unsres  Regierungsantricteés  wollen
Wir  Uns  mie  Unsern  geliebten  Unterthanen  zu  gemeinschaftlicher  öffentlicher  kobpreisung  der
göttlichen  Gnade  für  die,  während  der  funfzigjährigen  Dauer  Unseer  Regierung,  Uns  und  Unserm
  Volke  erzeigten  Wohlehaten  und  zu  inbrünstigen  Bitten  um  die  fernere  Erhaltung  seiner
Woblfahrt  und  der  ihm  geschenkten  Vorzüge,  vereinigen  und  desbalb  ein  allgemeines  Dankund
  Betfest  veranstalten  lassen.

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