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Gesetzsammlung
für das
Königreich Sachsen.
11.
22.) Anordnung
zur Gedächtnißfeier des Regierungs-Antrittes Sr. Majestät, Friedrich Augusts,
Kdnigs von Sachsen.
V# GOTES Gnaden, Wir Friedrich August, König von Sachsen 2c.2c. 14,
Entbieten allen und jeden Unsern Prälaken, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafe
und Adel, Ober-Creis= Haupt= und Amrtleucen, Amtsverwaltern, Schössern, Gleitsleuten,
Räthen der Scädte, Richtern, Voigten, Schuleheissen, Gemeinden, und allen andern Unsern
Unterthanen und Schußverwandten, Unsern Gruß, Gnade und geneigeen Willen, und fügen
jedermänniglich zu wissen:
Bei der im heurigen Jahre einfallenden Gedächenißfeier Unsres Regierungsantricteés wollen
Wir Uns mie Unsern geliebten Unterthanen zu gemeinschaftlicher öffentlicher kobpreisung der
göttlichen Gnade für die, während der funfzigjährigen Dauer Unseer Regierung, Uns und Unserm
Volke erzeigten Wohlehaten und zu inbrünstigen Bitten um die fernere Erhaltung seiner
Woblfahrt und der ihm geschenkten Vorzüge, vereinigen und desbalb ein allgemeines Dankund
Betfest veranstalten lassen.
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