Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 
Wahlen, (Forts.) 
lung ihre Stelle wieder erlangen, wenn sle ein besoldetes 
Staatsamt oder eine Beförderung im Staatedienste an- 
genommen haben. (G. v. ö. Juli 48.) 168. — findet auch 
auf die Mitglieder der Kammern Anwendung. (Verf. Urk. 
v. 5. Dezbr. 48. Art. 77.) 385. — der Wahlmänner 
für die erste Kammer seitens der zur Theilnahme an 
dens. berechtigten Wähler am 29. Janr. 49. (ebend.) 392. 
— der Mitglieder der ersten Kammer seitens der vor- 
gedachten Wahlmänner am 12. Febr. 49. (ebend.) 392. 
— der Wahlmänner für die zweite Kammer seitens 
sämmtlicher Urwähler im ganzen Staate am 22. Janr. 
49. (Patent v. 5. Dezbr. 48.) 392. — der Mitglieder 
der zweiten Kammer durch die gewählten Wahlmönner 
am 5. Febr. 49. (ebend.) 392. — der Mitglieder der 
Handelskammern und deren Stellvertreter, Verfahren bei 
solchen. (V. v. 11. Febr. 48. SS. 60—9.) 64. 65. — 
desgl. des Vorsitzenden und seines Stellvertreters. (ebend. 
#. 19.) 66. — s. ferner Wahlgesepß. 
Wablgesetz für die zur Vereinbarung der Preuß. 
Staatsverfassung zu berufende Versammlung, (vom 8. 
April 48.) 89—91. — Erlaß eines Reglements zur 
Ausführung dieses Gesetzes durch das Staatsministerium. 
(ebend. §. 12.) 91. — für die Wahl der preuß. Ab- 
geordneten und Stellvertreter zur deutschen National= 
Versammlung. (V. v. 11. April 48.) 94—96. — in- 
terimistisches Wahlgesetz für die erste Kammer (v. 6. 
Dezbr. 48.) 395—398. — Wahlgesetz für die zweite 
Kammer (v. 6. Dezbr. 48.) 399—401. — Erlaß be- 
sonderer Reglements durch das Staatsministerium zur 
Ausführung vorstehender Wahlgesetze. (ebend. Art. 11.) 
397. 400. 
Wahlhausen, Ort, s. Chausseebau Nr. 16. 
Wahlrecht, bei Besetzung kirchlicher Stellen dem Staate 
zustehend, ist aufgehoben. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 
15.) 377. — s. auch Wahlen und Wahlgeses. 
Waisen-Versorgungs-Anstalt, s. Schulleh- 
ter- # 
Waldenburg, Stadt, s. Chausseebau Nr. 13. 
Wannufried, Ort, s. Chausseebau Nr. 16. 
Warendorf, Kreis und Ort, s. Chausseebau. 
Nr. 19. 
Wartegelder, deren Bewilligung für disponibel gewor- 
dene Staatsbeamte. (A. E. v. 14. Juni 48.) 153. 154. 
— dieselbe findet so lange statt, bis solchen entweder ein 
anderes öffentliches Amt übertragen wird, oder ihre Pen- 
s#onirung thunlich erscheint. (ebend.) 153. — von 1200 
Thlr. und höherem jährl. Gehalte wird die Hälfte des- 
selben als Wartegeld gewährt, doch so, daß das letztere 
den Betrag von 2000 Thlr. nicht übersteigen darf. (ebend.) 
1848. 61 
Wortegelder, (Forts.) 
53. 154. — auf Bessoldungszuschüsse, welche einzelnen 
Urnanen behufs der Repräsentation in ihren Dieastver- 
bältnissen gegeben sind, soll bei der Wartegelb-Bestim- 
mung nicht Rücksicht genommen werden. (ebend.) 154. 
— bdie geringer als mit 150 Thlr. Besoldeten sollen das 
volle Gehalt als Wartegeld behalten. (ebend.) 154. — 
obiger Erlaß, welcher auf Richter keine Anwendung 
leiden soll, ist durch die Departementschefs v. 1. Juli 
48. zur Ausführung zu bringen. (ebend.) 154. — Mo- 
disikotion der in dem Allerhöchsten Erlaß v. 14. Juni d. 
J. enthaltenen Bestimmung, wonach von den daselbst 
nicht ausgeführten Besoldungen das Wartegeld nach dem 
Verhältnisse des nächsten höheren Gehaltsatzes ermittelt. 
werden soll, durch Genehmigung einer zu diesem Zwecke 
aufgestellten Nachweisung der bie zu dem Gehaltssatze 
von 1200 Thlr. zu bewilligenden Wartegelder. (A. E. 
v. 24. Oktbr. 48. nebst Nachweisung.) 338—343. — 
Abrundung deren Jahresbeträge auf volle Thaler. (ebend.) 
338. 
Wartegeldsempfänger, (auf Wartegeld gesetzte 
Staatsbeamte), dieselben ünd in der Wahl ihres Wohn- 
orts im Inlande nicht beschränkt, jedoch verpfliechtet, dort 
nach ihrer Befähigung mit möglichster Berücksichtigung 
ihrer frühern Verhältnisse mäßige Hülfe im Staatsdienste 
zu leisten, wenn dies gefordert wird. (A. E. v. 44. 
Juni 48.) 154. — slehe serner Wartegelder. 
Wartba-Eckersdorfer Kohlenstraße, siehe Chaus- 
seebau Nr. 12. 
Wecgegeld, slehe Chausseegeld und Chausseebau. 
Wehrpflicht aller Preußen, den Umsang und die Art 
berselben bestimmt das Gesetz. (V. U. v. 5. Dezr. 48. 
Art. 32.) 379. 
Weichsel, Strom, Ausführung umfassender Strom- und 
Deichbauten an derselben auf Kosten des Staats, zur 
größern Sicherheit des Verkehrs, besonders der Schiff- 
fahrt, sowie zur Beförderung der Landeskultur. (V. v. 
12. April 48.) 126—128. — in der bestehenden Ver- 
pflichtung zur Herstellung und Unterhaltung der Ufer- 
schutzwerke wird durch diese Verordnung nichts geändert. 
(ebend. §. 2.) 126. 
Wellesweiler, stehe Eisenbahnen Nr. 13. 
Wertbsendungen, mit der Post, Ermäßigung der Porto- 
taxe für dies. (A. K. O. v. 8. April 48. Nr. I.) 100. 
— für solche findet kein Deklarationszwang mehr statt, 
dagegen aber auch kein Ersatz im Fall eines Verlustes 
oder einer Beschäbdigung einer ulscht deklarirten Sendung. 
(ebend.) 100. — Berechnung der Assekuranzgebühr, ein- 
schließlich des Betrages für den Einlieferungsschein, bel 
deklorirten Sendungen. (ebend.) 100. — (. auch Asse- 
kuranzgebühr. 
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