Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

  
  
.. 
Actie 
der Pommerschen Ritterschaftlichen Privat - Bank 
zu Stettin. 
Auf diese Actie sind von dem (der Name und Stand des 
Einzahlers) Fünfhundert Thaler Preufls. Courant baar eingezahlt, 
und hal der Inhaber derselben für diesen Betrag verhältnilsmälsi- 
gen Antheil an den Fonds der Bank. ihren Erwerbungen, vVor- 
rechten und Verpflichtungen, wie selbige durch das Statm der 
Bank vom 23. Jamuar 1833. und den Gesellschafis-Vertrag vom 
ls en bestimmt sind. 
Die Abtretung des Eigenthums dieser Actie kann nur durch 
einen schrifllichen Cessions-Vermerk auf der Rückseite der Actie 
mit den Worten: cedirt an . von . .. (Ort und Datum) 
mit Wissen des Bank-Directoriums stattfinden, welches die Ein- 
tragung des neuen Eigenthümers in den Büchern der Bank auf 
der Actie bescheinigt. 
Die Zinsen à 4 pro Cent werder auf besondere Coupons 
halbjährlich, die Dividende jährlich in Steilin bei der unterzeich- 
neten Bank, auch in Berlin bei anzuzeigenden Agenten bezahlt. 
Stetlin, den . . . ten .. . .. .. . .. 18 
Directorium der Miferschal#lichen Privat-Bank 
in Pommern. 
  
 
	        
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