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Hochverrath, (Forts.)
ordneten Nriegsgerichten. (V. v. 10. Mai 49. §J. 10.)
108. — als solcher sind im Bezirke des Rheinischen
Appellationsgerichtehofes zu Cöln die Verbrechen und
und Vergehen wider die innere und äußere Sicherbeit
des Staats (Art. 75——10(#8. des Rheinischen Straf-
gesetbuches) anzusehen. (ebend. §. 10.) 108. f. auch
politische Verbrechen.
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„, deren Züge, wo solche
bergebracht sind, gehören nicht zu den öffentlichen Auf-
zügen, welche einer vorgängigen Genehmigung oder
einer Anzeige bedürfen. (V. v. 20. Juni 49. §. 11.)
223.
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ae zu Greifswalr, Aufhebung desselben.
v. 2. Janr. 49. S. 24.) Z.
N* Ort, siehe Chausserbau Nr. 21.
Holzdliebstahl, in dem Verfahren wegen desselben wird
durch die Vorschriften der Verordnung vom Z. Janr.
49. nichts geändert. (ras. S. 181.) 40.
Horstmar, Ort, siehe Chausseebau Nr. 22.
Hülfskassen, deren Errichtung für Innungsgenossen,
Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, und Aufbrin-
gung der Beiträge zu solchen von letztern. (V. v. 9.
Febr. 49. SS, 50— 9.) 1B. 100.
Hutmacher, Nachweis deren Befählgung zum Betricbe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 19. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für
Ubertretung orer Umgehung dieser Verschrift. (ebend.
S. 74.) 109.
Hyppotbekenbücher, an die Gerichte, welche solche
führen, haben die Notarien die von ihnen ausgenom-
menen Verträge über Zertheilung, Akzweigung und
Abtrennung von Grunrstücken einzusenden. (V. v. 2.
Jonr. 49. §. 31.) 10. über einen zusammen gehs-
rigen Kompler von Gütern, welche in den Bezirken
verschiedener Gerichte gelegen sind, deren Führung.
(V. v. 2. Janr. 49. §. 10.) 5. — Verfahren bei Ein-
tragung der Westpreußischen Piareeie in dieselben
und deren Lsschung in solchen. (A. E. v. ö. Novbr. 49.)
nßD
Hypotbekensachen, deren Regulirung rurch Einzel.
richter in ihrem Bezirke. (V. v. 2. Janr. 49. §. 22.
Nr. 8.) 8
Hopotbekenscheine, von der Schlesischen Landschaft,
behufe Bewilligung eines neuen lanrschaftlichen Pfand
brlefdarlehns extrahirt, deren gebührenfreie Ausferti-
gung, blos gegen Erstattung der Stempel und Kopia-
lien. (A. E. v. 11. Mal 40.) 182. f.
Sachregister.
1849.
J.
Jandfrevel, an den Landesgrenzen mit fremden Staa-
ten, s. Forstfrevel.
Immediat-Kommission, zur Entscheidung von An-
sorüchen an Provinzen, Kreise und Kommunen für Lie-
serungen und Leistungen aus den Kriegsjabren 1805—7.
und 1812 —15. in zweiter und letzter Instanz durch die
Order v. 27. Oktbr. 1820. nicherarett, deren Auflö-
sung. (A. E. v. 7. Dezbr. 48.) 90. Wiecdereintritt
des ordentlichen Rechtsweges in senen Angelegenhei-
ten bei den kompetenten (Gerichten in den sonst zu-
lässigen Instanzen. (ebend.) 90). — in den von den
Regierungen bereits in erster Instanz entschierenen
Sachen soll das Gebeime Ober-Tribunal zur Entschei-
dung auf das eingelegte oder einzulegende Rechtsmittel
in zwelter und letzter Instanz an die Stelle der Imme-
diat-Kommission treten. lebend.) 97..
Immolilien, s. Güter, unbewegliche, deegl. Grund=
stücke, Sequestrationen und Subhastationen.
Injurien (Beleidigungen, Ehrenkränkungen), im Amte
verübl, deren Rüge und Bestrafung gegen richterliche
Beamte. (V. v. 10. Juli 19. §. 6ö.) 254. — desgl.
gesen nicht richterliche Beamte. (V. v. 11. Juli
49. §. 7.) 272. — dem Thronfolger, einem andern
Mitgliede des Königlichen Hauses oder dem Regenten
des Preußischen Staato zugefügt, deren Bestrafung. (B.
v. 30. Inni 19. §. 21.) 230. — desgl. in Beziehung
auf das Oberhaupt eines deutschen oder eines andern,
mit dem preußischen Staate in anerkanntem völkerrecht-
lichen Verkehre stehenden Staates. (ebend. §. 22.) 2)0.
ddegl. rücksichtlich der beiden Kammern und deren
Mitglieder, sowle einer andern volitischen Körverschaft,
einer öffentlichen Behörre, eines öffentlichen Be-
amten, eines Religionsdieners, eines Geschworenen
oder eines Mitgliedes der bewaffneten Macht, in
Beziehung auf ihren Beruf und während dessen
Ausübung. (ebend. 98. 23. 31.) 2380. 231. 22.
gegen Beamte bei Ausübung ihres Amts oder in
Bezlehung auf dasselbe, wozu auch Beleidigungen der
im Dienste befindlichen Personen der bewaffneten Macht
gehören, solche sind sortan nach Abschnitt II. und be-
ziebungsweise Abschnitt III. der Verord. v. 3. Janr.
49. zu behandeln und unterlicgen auch hinsichtlich der
Rechtsmittel den Vorschriften ders. (V. v. N. Janr. 49.
§S. 181.) 10. — alle sonstigen Injurien, mit Ausnahme
der schweren Realinjurien, können ferkan nur im Wege
des Civilprozesses verfolgt werden. lebend. FJ. 181.)
40. Verfolgung der oben in den §§. 22. und 2).
der Verord. v. 30. Juni 49. gedachten Bestrafung durch
den