— 44 —
(Nr. 3219.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu der Ver-
ordnung vom 20. Dezember 1848., betreffend die interimistische Regulirung
der gutsherrlich bauerlichen Verhältnisse in der Provinz Schlesien. Vom
12. Febrmar 1850.
N die auf Grund des Artikels 105. der Verfassungs-Urkunde vom
5. Dezember 1848. unter dem 20. Dezember 1848. erlassene, in der Gesetz-
Sammlung für 1848. Seite 427. bis 441. verkündete
Verordnung, betreffend die interimistische Regulirung der gutsherrlich
bäauerlichen Verhältnisse in der Provinz Schlesien,
jenem Artikel der Verfassungs-Urkunde gemäß, den später zusammengetretenen
Kammern zur Genehmigung vorgelegt worden ist, haben beide Kammern der
gedachten Verordnung ihre Genehmigung ertheilt.
Dies wird hierdurch zur Brachiu bekannt gemacht.
Berlin, den 12. Februar 1850.
Das Staatsministerium.
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleinitz.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerel.