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Aushebung von Mannschaft und Pferden nach F. 1., 2 und 6. vorgenommen,
um den Ersatz in einer solchen Bereitschaft zu halten, daß jederzeit ein vollständiges
Bataillon zur Brigade, und eine Eskadron zu ihrem Regimente
stoßen kann.
K. 9.
Es versteht sich dabei von selbst, daß wenn einzelne Brigaden unverhältnißmäßig
mehr als andere gelitten haben, ihre Ergänzung mit Hülfe der
Reservebataillons anderer Brigaden, die weniger gelitten haben, geschehen
muß. Nur muß, so viel wie möglich, darauf gesehen werden, daß ihre
Vertheilung nur nach ihrer Heimath geschieht.
So geschehen und gegeben in Unserm Hauptquartier zu Neudorf den
Sten August 1813.
Friedrich Wilhelm.
Hardenberg.