Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung

für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten

 

JNr.  64.

 

(Nr.  3898.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  21.  November  1853.,  betreffend  die  Bewilligung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Chaussee
von  Küllstedt  nach  Eigemrieden.

N.%  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer
Gemeinde-Chaussee  von  Küllstedr  nach  Eigenrieden,  im  Kreise  Mühlhausen  des
Regierungsbezirks  Erfurt,  durch  die  Gemeinden  Küllstedt,  Effelder,  Struth  und
Eigenrieden  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  der  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe
der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese  Straße  zur
Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  den  betheiligten  Gemeinden  gegen
  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das
Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die
Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld  -Tarifs,  einschließlich  der  in
demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen
die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die
dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen
  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung
kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  21.  November  1853.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  und  den
Finanzminister- 



Jahrgang  1853.  (Nr.  3898—3899.)  *130  r.  3899.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  12.  Dezember  1853.