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(Nr. 4331.) BPrivilegium wegen Emission von 400,000 Thaler Prioritäts-Obligationen
III. Serie der Prinz-Wilhelm-Eisenbahngesellschaft. Vom 24. Dezem-
ber 1855.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Prinz-Wilhelm-Eisenbahngesellschaft in der Generalver=
sammlung vom 23. Juni d. J. nach Inhalt des Uns vorgelegten Protokolls
bLeschlossen hat, zur Berichtigung bestehender Schulden und Vervollständigung
resp. Ausbau der Bahnanlagen, sowie der Betriebsmittel, ihr Anlagekapital
außer den bereits durch Unsere Privilegien vom 17. Mai 1847. (Gesetz-Samm-
lung für 1847. S. 230. ff.) und vom 4. November 1848. (Gesetz-Sammlung
für 1848. S. 403. ff.) genehmigten Prioritäts-Anleihen von resp. 325,000 Rlhlrn.
I. Serie und 375,000 Rthlrn. II. Serie noch ferner um 400,000 Rtlhlr. ver-
mittelst Ausgabe von Priorikäks-Obligationen in Apoints von 100 Rehlrn. zu
erhöhen, so wollen Wir. in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Umteerneh=
mens und unter Abänderung des F. 5. der von Uns unterm 2. Mai 1845.
besiätigten Statuten und des F. 1. des unterm 17. Mai 1847., sowie des F. 1.
des unterm 4. November 1848. von Uns genehmigten Nachtrags zu denselben,
in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung
für 1833. S. 75. ff.) durch gegenwärtiges Privilegium zu dieser ferneren Er-
höhung des Anlagekapitals, sowie zur Emission der gedachten 400,000 Rthlr.
Priorikäts-Obligationen III. Serie, Unsere Genehmigung unter den nachfolgen-
den Bedingungen hierdurch ertheilen:
K. 1.
Das Grundkapital der Prinz-Wilhelm-Eisenbahngesellschaft, welches bis
jetzt aus 1,300,000 Rthlrn. Stammaklien, 325,000 Rehlrn. Prioritäs-Obligatio=
nen I. Serie und 375,000 Rehlrn. Prioritäts-Obligationen II. Serie besieht,
soll zum Zwecke der Berichtigung bestehender Schulden und Vervollständigung
resp. Ausbau der Bahnanlagen, sowie der Betriebsmittel, durch Ausgabe von
ferneren 4000 Stück Priorikäts-Obligationen III. Serie (zum Betrage von
100 Rthlrn. für jede) um 400,000 Rlhlr. erhöht werden.
F. 2.
"„ Die zu emittirenden Obligationen werden mch dem sulb Litt. A. beige-
fügten Schema mit fortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt. Die ersie
„Serie der Zinskupons wird nach dem sul Litt. B. angeschlossenen Schema
für zehn Jahre den Obligationen beigegeben und nach jedesmaligem Ablauf
einer Frisi von zehn Jahren durch eine neue Serie ersetzt.
Jeder Serie von Zinskupons wird eine Anweisung zum Empfang der
folgenden Serie beigegeben.
S. 3.