Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Zweiter Nachtrag 
zum Statut der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger 
Eisenbahngesellschaft. 
K. 1. 
Das Unternehmen der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn- 
Gesellschaft wird auf die Erbauung und den Betrieb einer Eisenbahn von 
Schbnebeck nach Statßfurt nebst Geleisverbindung nach dem Salinenhofe in 
Schönebeck und den Salzschächten in Staßfurt, sowie einer Zweigverbindung 
nach dem Kohlenwerke in Lödderburg, ausgedehnt. Die spezielle Richtung die- 
ser Bahn ist durch einen von dem Koniglichen Handelsministerium festgestellten 
Bauplan bestimmt, von welchem nur unter besonderer Genehmigung des ge- 
dachten Ministeriums abgewichen werden darf. 
S. 2. 
Diese Bauten sollen sofort nach Ertheilung der landesherrlichen Kon- 
ession in Angriff genommen, ununterbrochen fortgesetzt und in thunlichst kurzer 
#en fertig gestellt werden. 
g. 3. 
Das zur Ausführung der Eisenbahn von Schönebeck nach Staßfurt er- 
forderliche Anlagekapital wird auf Eine Million zweimal hunderttausend Tha- 
lel festgesetzt. 
g. 4. 
Behufs der Beschaffung dieses Anlagekapitals wird das Stammaktien- 
Kapital der Magdeburg-Cöthen-Halle= Frhiiher Eisenbahngesellschaft um 
1,200,000 Rthlr. in Apoints von Einhundert Thalern Nominalwerth erhöht. 
K. 5. 
Von diesen 12,000 Stück neuen Stammaktien sollen je eine die Be- 
sitzer von je zwei alten Stammaktien zum Parikurse erhalten; der verbleibende 
Rest, sowie die nicht abgehobenen Stammaktien, werden für Rechnung der Ge- 
sellschaft bestmöglichst verwerthet. 
S. 6. 
Die Stammaktien werden auf farbigem Papier nach anliegendem 
chema
	        
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