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Beilage zu #/K. 165. und 170. des Landschafts-Reglements.
Schema
zu den upons und Talons neuer Pommerscher Pfandbriefe.
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1 K Lun
Zins-Kupon “ pfandbriefeo Stargardschen Departements
von 900 Nthlrn. Kurant
à 31 pCt. = 15 * 22 Sgr. 6 Pf.— Jahlbar mit Funszehn Thaler 224 Sgr. Kurant
4 pEt. 18 Rthlr. Achtzehn Thaler
bei der Departements-Kasse zu Stargard am 2. Januar
:= -General-Landschafts-Kasse zu Stettin vom 20. bis 30. Januar18.
2 - Agentur in Berlin vom 2. bis 12. Februar
(Krockener Dieser Kupon verliert mit dem Ablauf des Weihnachts, Zins- Serie
Stempel.) termins 18. seine Gültigkeit A I.
Zins-Kupon dee Pfandbriefee Stargardschen Departemente
-nr# # #. von 900 Nthlrn. Kurant
à 31pCt. — 15 Rtblr. 22 Sgr. 6 Pf.— Jahlbar mit Funfzehn Thaler 224 Sgr. Kurant
4 pEt. 18 Rthlr. Achtzehn Thaler
bei der Departements-Kasse zu Stargard am 25. Juni
-= General-Landschafts-Kasse zu Stettin vom . bis 30. Juli
2 - - Agentur in Berlin vom 2. bis 12. August
(Trockener Dieser Kupon verliert mit dem Ablauf des Weihnachts Zins- Serie
Stempel.) termins 18. seine Gültigkeit. 4a52.
Hier folgen mit den noͤthigen Aenderungen die Kupons As 3. bis inkl. 10.
(Namens-Stempel.)
41
(Namens-Stempel.)
Departements-Direktion zu Stargard.
Zu dem Pfandbriese Stargardschen Departements 1 über 900 Rchlr.
Kurant (Neunhundert Thaler) soll dem Präsentanten dieses Talons die neue Zins-
Kupons-Seric JW. 1. bis 10. auf die 5 Jahre von Johannis 18. und zwar bei
der Kasse der unterzeichneten Direktion in dem Joh 18.
oder aber auch schon vorher bei der Königlichen Generallandschafts- Kasse in Stettin
Zim daufe des Monats April 18. nach Anleitung des Gesetzes vom 28. März
1845. ausgereicht werden. Die Kupons der neuen Serie, die zur Zeit der Pri
J#sentation dieses Talons schon von der vierjährigen Verjährungafrist betroffen wor-
*den, werden nicht mehr verabfolgt.
Eine etwanige Kündigung des obigen Pfandbriefes hat die Wirkung, daß für
denselben nach dem Füälligkeitstermine eine neue Kupons-Serie nicht mehr aus-
gegeben wird, der Talon also von da ab rechtlich seine Bedeutung verliert.
(Trockener Stempel.) (Schwarzer Stempel.)
Königl. Preuß.-Pommersche Landschafts= Departements-
irektion zu Stargard.
(Drei Unterschriften.)
(Nr. 4811.) 130“