Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

—  64  —

(Nr.  4598.)  Gesetz,  betreffend  die  Deklaration  der  Vorschriften  der  GV.  75.,  87.  und  422.
des  Anhanges  zur  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung.  Vom  26.  Januar  1857.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  2c.

verordnen,  mit  Zusltimmung  beider  Häuser  des  Landtages  Unserer  Monarchie,
was  folgt:  ·

Zur-Beseitigungbei-Zweifel-welcheübetdieAuslegttngderW 75.,
87.  und  422.  des  Anhanges  zur  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung  entstanden  sind,
werden  diese  Vorschriften  hierdurch  dahin  deklarirt:

daß  der  darin  erwähnte  Verzicht  einer  der  Deutschen  Sprache  nicht  kundigen
  Partei  auf  eine  Uebersetzung,  beziehungsweise  auf  das  von  dem
Dolmerscher  zu  führende  Nebenprotokoll,  nicht  blos  in  der  Deutschen,
sondern  auch  in  der  Sprache  jener  Partei  in  die  Verhandlung  aufzunehmen
  ist,  datz  jedoch  durch  Nichtbeobachtung  dieser  Vorschrift  dem  übrigen
  Inhalte  der  Verhandlung  die  Beweiskraft  nicht  entzogen  wird,  wenn
anderweit  nachgewiesen  werden  kann,  daß  der  Verzicht  der  der  Deutschen
Sprache  nicht  mächtigen  Partei  in  der  nur  in  Deutscher  Sprache  aufgenommenen
  Verhandlung  richtig  niedergeschrieben  ist.

Die  Beweiskraft  der  bis  zur  Gesetzeskraft  dieser  Deklaration  bereits
aufgenommenen  Verhandlungen  kann  um  deswillen  allein,  weil  der  Verzicht
nur  in  Deurscher  Sprache  im  Protokolle  niedergeschrieben  ist,  nicht  angefochten
  werden.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktein
  Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  26.  Januar  1857.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

v.  Manteuffel.  v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Raumer.  v.  Wesiphalen.
v.  Bodelschwingh.  v.  Massow.  Gr.  v.  Waldersee.
v.  Manteuffel  II.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats--Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Gebeimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph  Decker.)