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g. 25.
Die Kommission faßt ihre Beschluͤsse nach Stimmenmehrheit. Sie be-
sorgt insbesondere auch die Erwerbung und Abschreibung der Grundstücke,
deren Ankauf zur Ausführung des festgestellten Regulirungsplans nothwendig
ist; sie ist verpflichtet, im Interesse der Sozietät auf möglichste Kostenersparniß
Bedacht zu nehmen und überall Alles anzuordnen und zu veranlassen, was ihr
zum Nutzen der Sogzietät zweckdienlich erscheint.
S. 26.
Die Verträge, welche die Baukommission abschließt, sind von allen Kom-
missionsmitgliedern zu unterschreiben.
Verträge bei Gegenständen über fünfhundert Thaler bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Genehmigung des Vorstandes.
G. 27.
Sobald die Ausführung der Regulirung bewirkt ist, hört das Mandat
der Baukommission auf. Dieselbe übergiebt nach dem Lagerbuche die Anlagen
dem Vorstande zur ferneren Verwaltung. Streiligkeiten, welche bei der Ueber-
gabe entstehen möchten, werden von dem Ministerium für die landwirchschaft-
lichen Angelegenheiten nach Anhörung der Regierung zu Merseburg enrschieden,
ohne daß der Rechtsweg zulässig ist.
S. 28.
Der Vorstand akkordirt mit geeigneten Personen wegen Uebernahme der bom Ren-
Rendanturgeschäfte. banten des
Der Rendant, welcher, soweit dies erfordert wird, zugleich die Stelle Verbondes.
eines Sozietätssekretairs zu versehen hat, verwaltet die Kasse nach einer ihm
vom Vorstande zu ertheilenden Instruktion.
Seine Ansiellung erfolgt im Wege eines kündbaren Vertrages durch den
WVorstand, von welchem auch über die Höhe des Gehalts und der Kaution die
nsthigen Fesisetzungen getroffen werden.
K. 29.
Nach der Auflösung der Baukommission hört die Funktion des König= u. noch der
lichen Kommissarius und Wasserbautechnikers, sowie das Stimmrecht der Land-##egulirung
räthe im Vorstande auf. bet Een
Die Vorstandsmitglieder wählen mit absoluter Sti menmehrheit einen Vernslichtung
Direktor als Vorsitzenden und einen Grabeninspektor mindestens auf neun -
Jahre. Beide Wahlen bedürfen der Bestätigung der Regierung zu Merseburg. des Direkiors
Wird eine absolute Stimmenmehrheit nicht erzielt, so sind nach dreima= un N-
Mlir. 4628.) 177 liger tors
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