Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4644.) Privilegium wegen Emission von 1,270,000 Rthlr. Prioritaͤts-Obligationen 
II. Serie der Dortmund-Soester Eisenbahn. Vom 23. März 1857. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Nachdem die Bergisch-Maͤrkische Eisenbahngesellschaft in der General- 
Versammlung vom 2. April 1856. nach Inhalt des Uns vorgelegten Proto- 
kolls beschlossen hat, zum vollständigen Ausbau der Dortmund-Soester Eisen- 
bahn und zur Beschaffung ausreichender Betriebsmittel das Anlagekapital die- 
ser Bahn, außer der durch Unsere Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde vom 
6. Juli 1853. (Gesetz-Sammlung für 1853. S. 485. ff.) genehmigten Priori- 
tätsanleihe von 1,350,000 Rehlr. noch ferner um 1,270,000 Rehlr. vermittelst 
Ausgabe von Prioritäts -Obligationen von je 100 Rthlr. zu vermehren, so 
wollen Wir, in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens, in Ge- 
mäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz Sammlung für 1833. 
S. 75. ff.), durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Genehmigung hierzu un- 
ter den nachfolgenden Bedingungen hierdurch ertheilen. 
K. 1. 
Das Anlagekapital der Dortmund-Soester Eisenbahn, welches für jetzt 
aus 500,000 Rthlr. Stammaktien der Bergisch-Märkischen Eisenbahn Litt. B. 
und 1,350,000 Rehlr. Prioritäts-Obligationen der Dortmund-Soester Eisen- 
bahn I. Serie besteht, soll durch Ausgabe von 12,700 Stück Prioritäts-Obli- 
ationen der Dortmund-Soester Eisenbahn II. Serie (zum Betrage von 100 
Fir. für jede) um 1,270,000 Rthlr. erhöht werden. 
— 
Die zu emittirenden Obligationen werden nach dem sub Litt. A. beige- 
fügten Schema mit fortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt. Die erste 
Serie der Zinskupons wird nach dem sub Dett. B. angeschlossenen Schema für 
zehn Jahre den Obligationen beigegeben und nach jedesmaligem Ablauf einer 
Frist von zehn Jahren durch eine neue Serie ersetzt. 
Jeder Serie von Zinskupons wird eine Anweisung zum Empfange der 
folgenden Serie beigegeben. Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses 
Privilegium abgedruckt. 
K. 3. 
Diese Prioritäts-Obligationen werden mit vier und einem halben Pro- 
zent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Raten postnumerando 
am 1. Juli und 2. Januar von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in 
Elberfeld, sowie von den durch die Königliche Direktion in öffentlichen Blättern 
namhaft zu machenden Bankiers oder Kassen ausbezahl 
(r. 4644) Zin-
	        
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