Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Verband mit seinem Grundvermoͤgen, sowie mit den Beitraͤgen, welche auf 
Grund der §#. 8—10. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 13. Okfober 
1856. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1856. S. 945.) von den Verbands- 
Genossen erhoben werden. 
pei Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ert 
Soldin, den 18. 
Der Vorstand des Soldiner Entwässerungs-Verbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register 
Provinz Brandenburg. Negierungebezirk Frankfurt. 
Zin 6-Kupon 
zur 
Obligation des Soldiner Entwässerungs-Verbandes 
über Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfa ngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
............... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Ob 
genon für das Halbjahr on ... is 
(in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Verdardskant 
zu Soldin. 
Soldin, den 18. 
Der Vorstand des Soldiner Entwässerungs-Verbandes. 
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn Eingetragen im Register 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahgeen⅛ 
vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
  
(Nr. 4652.) Allerhöchster Erlaß vom 233. März 1857., betressend die Verlängerung der 
Frist für die Zulassung normalwidrig gebauter Fahrzeuge zur Befahrung 
der Wasserstraßen zwischen der Oder und Spree. 
A- Ihren Bericht vom 12. März d. J. genehmige Ich, daß die durch 
Meinen Erlaß vom 1. April 1853. 4er Samml. 158.) bewilligte Frist 
für die Zulassung der daselbst unter 2. näher bezeichneten, vor Erlaß Meiner 
(Nr. 4651—4053.) ge-
	        
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