Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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N.  #  die  Generalversammlung  der  Düusseldorf-Elberfelder  Eisenbahn-Gesellschaft
  unter  dem  17.  April  d.  J.  den  Beschluß  gefaßt  hat,  daß  wegen
Uebertragung  der  Verwaltung  jener  Eisenbahn  an  die  Staatsverwaltung  Unkerhandlungen
  gepflogen  würden,  sind  von  dem  Verwaltungsrathe  dieser  Gesellschaft
  die  Herren:

Wilhelm  Wortmann  zu  Ousseldorf,  Prásident  des  Verwaltungsrathes;
Justizrath  Reinhold  von  Hurter  zu  Elberfeld,

Friedrich  Wilhelm  Pieper  zu  Hochdahl,  Mitglieder  des  Verwaltungsrathes;
Direktor  Adolph  Oppermann  zu  Dösseldorf  und

Juflizrath  Franz  Joseph  Servaes  zu  Elberfeld,  Direktorialrath,

als  Kommissarien  für  diese  Unterhandlungen  gewählt  und  letztere  demnachst  mit
der  die  Bergisch-Märkische  Eisenbahngesellschaft  vertretenden  Königlichen  Eisenbahndirektion
  zu  Elberfeld,  bestehend  aus  dem  kommissarischen  Vorsitzenden.
Negierungsrat  Karl  Danko,  dem  Regierungs=  und  Baurath  Hermann  Weishaupt
  und  dem  Betriebsinspektor  Wilhelm  Plange  gepflogen  worden.

Als  Ergebniß  derselben  ist  durch  die  genannten  Vertreter  beider  Gesellschaften
  nachfolgender  Vertrag  heute  abgeschlossen  worden.

Artikel  1.

Die  Düsseldorf-Elberfelder  Eisenbahngesellschaft  tritt  ihr  gesammtes  bewegliches
  und  unbewegliches,  aktives  und  passives  Vermögen,  wohin  auch  der
Reserve=  und  Erneuerungsfonds,  sowie  die  Nebenkassen  mit  ihrem  Vermögen
und  Lasten  gehören,  an  die  Bergisch-Märkische  Eisenbahngesellschaft  ab.

Artikel  2.

Die  Bergisch-Markische  Eisenbahngesellschaft  übernimmt  das  gesammte
Vermögen  der  Düsseldorf-Elberfelder  Gesellschaft  und  tritt  als  Nachfolgerin
derselben  in  deren  Llammte  Rechte  und  Verpflichtungen  zu  dem  Zwecke  ein,

um  die  Düsseldorf-Elberfelder  Bahn  mit  dem  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn=Unternehmen
  als  integrirenden  Theil  desselben  zu  vereinigen.

Artikel  3.

Als  Entschadigung  erhalten  die  Aktionaire  der  Düsseldorf-Elberfelder
Eisenbahn  Stammakkien  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn,  und  zwar  für  je
drei  Aktien  der  Düsseldorf-Elberfelder  Gesellschaft  fünf  Aktien  der  Bergisch-Märkischen.
  Diese  Umwechselung  der  Aktien  wird  binnen  Jahresfrist  nach  Genehmigung
  dieses  Vertrages  durch  die  beiderseitigen  Generalversammlungen  und
nach  erfolgter  landesherrlicher  Beslätigung  desselben  stattfinden,  und  zwar  zu
Elberfeld,  Düsseldorf  und  Berlin.  Zum  Zweck  dieses  Austausches  wird  die
Bergisch-Märkische  Eisenbahngesellschaft  ihr  Stammaktien-Kapital  durch  Ausabe
  von  17,130  Stück  neuer  Stammaktien  à  100  Rthlr.  um  im  Ganzen
1,713,000  Rthlr.  vermehren.  Bei  der  Umwechselung  werden,  wenn  einzelne,
oder  nicht  vollaus  aufgehende  Düsseldorf-Elberfelder  Aktien  Gräsenii  werden,
für  den  Ueberschuß  Bons  auf  Drittelaktien  ausgegeben.  egen  diese  Bons

(T.  4699.)  können,