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N. # die Generalversammlung der Düusseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft
unter dem 17. April d. J. den Beschluß gefaßt hat, daß wegen
Uebertragung der Verwaltung jener Eisenbahn an die Staatsverwaltung Unkerhandlungen
gepflogen würden, sind von dem Verwaltungsrathe dieser Gesellschaft
die Herren:
Wilhelm Wortmann zu Ousseldorf, Prásident des Verwaltungsrathes;
Justizrath Reinhold von Hurter zu Elberfeld,
Friedrich Wilhelm Pieper zu Hochdahl, Mitglieder des Verwaltungsrathes;
Direktor Adolph Oppermann zu Dösseldorf und
Juflizrath Franz Joseph Servaes zu Elberfeld, Direktorialrath,
als Kommissarien für diese Unterhandlungen gewählt und letztere demnachst mit
der die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft vertretenden Königlichen Eisenbahndirektion
zu Elberfeld, bestehend aus dem kommissarischen Vorsitzenden.
Negierungsrat Karl Danko, dem Regierungs= und Baurath Hermann Weishaupt
und dem Betriebsinspektor Wilhelm Plange gepflogen worden.
Als Ergebniß derselben ist durch die genannten Vertreter beider Gesellschaften
nachfolgender Vertrag heute abgeschlossen worden.
Artikel 1.
Die Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahngesellschaft tritt ihr gesammtes bewegliches
und unbewegliches, aktives und passives Vermögen, wohin auch der
Reserve= und Erneuerungsfonds, sowie die Nebenkassen mit ihrem Vermögen
und Lasten gehören, an die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft ab.
Artikel 2.
Die Bergisch-Markische Eisenbahngesellschaft übernimmt das gesammte
Vermögen der Düsseldorf-Elberfelder Gesellschaft und tritt als Nachfolgerin
derselben in deren Llammte Rechte und Verpflichtungen zu dem Zwecke ein,
um die Düsseldorf-Elberfelder Bahn mit dem Bergisch-Märkischen Eisenbahn=Unternehmen
als integrirenden Theil desselben zu vereinigen.
Artikel 3.
Als Entschadigung erhalten die Aktionaire der Düsseldorf-Elberfelder
Eisenbahn Stammakkien der Bergisch-Märkischen Eisenbahn, und zwar für je
drei Aktien der Düsseldorf-Elberfelder Gesellschaft fünf Aktien der Bergisch-Märkischen.
Diese Umwechselung der Aktien wird binnen Jahresfrist nach Genehmigung
dieses Vertrages durch die beiderseitigen Generalversammlungen und
nach erfolgter landesherrlicher Beslätigung desselben stattfinden, und zwar zu
Elberfeld, Düsseldorf und Berlin. Zum Zweck dieses Austausches wird die
Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft ihr Stammaktien-Kapital durch Ausabe
von 17,130 Stück neuer Stammaktien à 100 Rthlr. um im Ganzen
1,713,000 Rthlr. vermehren. Bei der Umwechselung werden, wenn einzelne,
oder nicht vollaus aufgehende Düsseldorf-Elberfelder Aktien Gräsenii werden,
für den Ueberschuß Bons auf Drittelaktien ausgegeben. egen diese Bons
(T. 4699.) können,