Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 123 — 
(Nr. 5038.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen 
des Magdeburg-Rothensee-Wolmirstedter Deichverbandes im Betrage von 
120,000 Thalern. Vom 7. Maͤrz 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem von dem Magdeburg-Rothensee-Wolmirstedter Deichverbande 
beschlossen worden, die zur normalmäßigen Ausführung der Deich= und Me- 
liorationsbauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, 
wollen Wir auf den Antrag des Deichamtes: zu diesem Zwecke auf jeden 
Inhaber lautende, Seitens der Glaubiger unkündbare Obligationen ausstellen 
zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glaubiger noch der 
Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Ge- 
setzes vom 17. Juni 1833. zur Ausslellung von Obligationen zum Betrage 
von 120,000 Thalern, 
Einmal hundert zwanzig tausend Thalern, 
welche in 1000 Apoints zu 100 Thalern und in 400 Apoints zu 50 Thalern 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe der Meliorationskassen- 
(Beiträge des Magdeburg-Rothensee-Wolmirstedter Deichverbandes mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu beslimmenden 
Folgeordnung spälestens vom 1. Januar 1864. ab alljahrlich mit mindeslens 
Einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium 
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß 
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne 
die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen 
befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Drit- 
ter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 7. März 1859. 
(L. 8) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Püäckler. 
(Nr. 5038. 175 Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.