Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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(Nr. 5062.) Bekanntmachung über die unterm 26. April 1859. erfolgte Bestätigung des 
Statuts für die Grzybowitz-Jabrze-Kusnitzaer Aktien-Chausscebaugesell- 
schaft zu Zabrze im Beuthener Kreise des Regierungsbezirks Oppeln. 
Vom 13. Mai 1859. 
S. Königliche Hoheit der Prinz Regent haben, im Namen Sr. Majestät 
des Königs, mirtelst Allerhöchsten Erlasses vom 26. April d. J. geruht, das 
Statut für die Grzybowitz-Zabrze-Kusnitzaer Akkien-Chausseebaugesellschaft, im 
Beuthener Kreise des Regierungsbezirks Oppeln, ausgefertigt Beuthen O. S. 
den 20. Januar 1859., zu bestatigen, was hierdurch nach Vorschrift des F. 3. 
des Gesetzes über die Akkiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem 
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß das Statut durch das 
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln zur öffentlichen Kenntniß ge- 
langen wird. 
Berlin, den 13. Mai 1859. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydtk. 
  
(Nr. 5063.) Bekanntmachung über die Seitens beider Häuser des Landtages erfolgte ver- 
fassungsmaáßige Zustimmung zu der mit den Rheinuferstaaten am 7. Mai 
1858. abgeschlossenen Uebereinkunft, den Bau der stehenden Rheinbrücke 
zu Cöln betreffend. Vom 17. Mai 1859. 
N% der am 7. Mai 1858. unter den Rheinuferstaaten abgeschlossenen 
Uebereinkunft, den Bau der stehenden Rheinbrücke zu Cöln betreffend (Gesetz- 
Sammlung für 1858. S. 319.), Seitens der beiden Häuser des Landtages 
der Monarchie die verfassungsmäßige Zustimmung ertheilt worden ist, wird 
dies hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin, den 17. Mai 1859. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schleinitz. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerel 
(R. Decker).
	        
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