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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgatern.
JNr. 26.——
(Nr. 5088.) Piivilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen zum Be-
trage von 500,000 Rthlrn. Seitens der Mansfeldschen Kupferschiefer
bauenden Gewerkschaft. Vem 14. Juni 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem von der Deputation der Manzsfeldschen Kupferschiefer bauen-
den Gewerkschaft auf Grund des in der Generalversammlung vom 5. Mai
1858. gefaßten Gewerkenbeschlusses darauf angetragen worden ist, der genann-
ten Gewerkschaft Behufs Bestreitung angerordenklicher Baukosten und Erwer-
bung von Bergeigenthum und Grundstücken die Aufnahme cines Darlehns von
fünfmal hundert tausend Thalern gegen Ausskellung auf den Inhaber lauten-
der und mit Zinsscheinen versehener Schuldscheine zu gestatten, so wollen Wir,
in Berücksichtigung des nachgewiesenen Bedürfnisses und da sich gegen diesen
Antrag weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erin-
nern gefunden hat, in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausgabe der gedachten Schuldscheine un-
ter nachstehenden Bedingungen Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen:
F. 1.
Die Schuldscheine im Gesammtbetrage von 500,000 Rehlrn. werden un-
ter der Bezeichnung „Schuldschein der Mansfeldschen Kupferschiefer bauenden
Gewerkschaft zu Eisleben, Anleihe des Jahres 1859.“ nach dem anliegenden
„Schema I. in Apoints von 200 Rthlrn. unter somlaufenden Nummern von 1.
bis 2500. ausgefertigt. Die gesammte= S'ückzahl dieser Schuldscheine beträgt
2500 und je 25 Stück bilden eine Serie, also im Ganzen 100 Serien zur be-
quemen Uebersicht bei der Verloosung. Jeder Schuldschein trägt daher eine
laufende und eine Serien-Nummer. **5½ !2m½— Z
Die Schuldscheine, auf deren Rückseite dieses Privilegium abgedruckt wird,
Jahrgong 1850. (Nr. 5088.) 47 werden
Ausgegeben zu Berlin den 14, Juli 1859,