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nicht vom ganzen Deichverbande, sondern von den Deichgenossen jeder Feld-
mark fuͤr den zu ihren Deichstrecken ausgeschachteten Boden besonders aufge-
bracht werden.
F. 10.
Die Grundstücke am inneren Rande des Deiches und resp. des Deich-
bankets dürfen in der Regel Eine Ruthe breit vom Fuße des Bankets ab we-
der beackert, noch bepflanzt, sondern nur als Gráserei benutzt werden. Aus-
nahmen können in einzelnen Fällen vom Deichamte mit Genehmigung der Re-
gierung gestattet werden. -
H.11.
Die Deiche und Graͤben sind in drei Aufsichtsbezirke zu theilen.
C. 12. ,
Wahl der Ver. Im Deichamte führen »
DREI-Mes- 1)derDeichhaupkmann·.·...................·.......... Eine Stimme,
bei — 2) der Deichinspekoornr . . . . . Eine Stimme,
· 3) das Rittergut Neu-Briesen Eine Stimme,
4) die Gemeinde Briesen . . .. drei Stimmen,
5) das Rittergut Rothhaus mit Stockteich wei Stimmen,
0) die Gemeinde Linen . eine zalbe Seimme.
G. 13.
Die Stimmen der Deichgenossen in den Gemeinden Briesen und Linden
werden durch gewählte Abgeordnete und deren Stellvertreter geführt.
Behufs der Wahl derselben werden in Briesen zwei Wählerabtheilungen
ebilder. Die erste enthält diejenigen Wirthe, welche nach dem Deichkataster
ber funfzehn Morgen, die zweite dielenigen welche danach funfzehn Morgen
oder weniger deichpflichtige Grundstücke besitzen. Die erste Abtheilung wahlt
zwei Abgeordnete und Stellvertreter, deren jeder Eine Stimme führt, die zweite
Einen Abgeordneten und Stellvertreter, gleichfalls mit Einer Stimme.
In beiden Abtheilungen wird für jede vollen fünf Morgen Fläche Eine
Wahlsitimme berechnet, auch hat jeder Grundbesitzer mit weniger als fünf Mor-
gen Eine Stimme. .
In Linden haben bei der Wahl des Abgeordneten und des Stellvertre-
ters diejenigen Deichgenossen, welche weniger als drei Morgen Flaͤche besitzen,
je Eine Stimme, jeder der uͤbrigen fuͤr jede drei vollen Morgen Flaͤche Eine
Stimme.
Bei der Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter, welche fuͤr einen
sechsjaͤhrigen Zeitraum stattfindet, entscheidet die absolute Stimmenmehrheit.
Waͤhl-