Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Der  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Jerusalem  zugeordnete  und  zugleich  mit  der  Verwaltung  des  Kaiserlichen
Vize-Konsulats  in  Jaffa  betraute  Dragoman  Schmidt  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  die  Dauer  seiner  Verwendung  in  Jaffa
und  für  den  Amtsbezirk  des  dortigen  Vize-Konsulats  ermächtigt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Die  gleiche  Ermächtigung  ist  dem  Dragoman  Schmidt  für  Fälle  der  Abwesenheit  oder  der
Behinderung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Jerusalem  für  den  ganzen  Amtsbezirk  des  dortigen  Konsulats
ertheilt  worden.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  II.  zu  Eckartsberga  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  a.  Saale
ist  aufgehoben  worden.

Zu  Niezychowo  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bromberg  ist  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle
  und  zu  Samter  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Posen  eine  mit  dem  Steueramt  l.  in  Samter
verbundene  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden.  Die  beiden  Zuckersteuerstellen  sind  für  die  neuerrichteten
beiden  Zuckerfabriken  zu  Niezychowo  bezw.  Samter  zuständig.

Zu  Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien  ist  auf  dem  Centralbahnhofe  ein  preußisches,  zum  Bezirk
des  Hauptzollamts  zu  Ratibor  gehöriges  Nebenzollamt  l.  errichtet  worden,  das  außer  der  ihm  nach  §.  128
des  Vereinszollgesetzes  zustehenden  Befugniß  ermächtigt  ist,  Zollerhebungen  in  unbeschränkter  Höhe  vorzunehmen
  und  Begleitscheine  auszufertigen  und  zu  erledigen.

Zu  Wronke  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Posen  ist  ein  Steueramt  II.  errichtet  worden.
Demselben  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1I  und  II  über  inländischen  Taback,
zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Tabacks  sowie  zur  unbeschränkten
Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  beigelegt.  ’

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  J.  zu  Dinslaken  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wesel  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter,

dem  Steueramt  l.  zu  Cüstrin  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Frankfurt  a.  O.  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II,

dem  Steueramt  1.  zu  Oranienburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Mehl,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  zur  Ausfuhr
angemeldet  wird,

dem  Nebenzollamt  I.  (Wachtschiff)  zu  Cuxhaven  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Altona  die
unbeschränkte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,

dem  Steueramt  I.  zu  Muskau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Sagan  die  unbeschränkte
Besugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  und

dem  Hauptsteueramt  zu  Gleiwitz  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  für  die  Handlung
J.  Gutsmann  daselbst  mit  Ladungsverzeichniß  sowie  mit  Begleitschein  1  unter  Kollo=  oder  Eisenbahnwagenverschluß
  eingehenden  Wein=  und  Spirituosen-Sendungen.

Im  Königreich  Bayern.

Den  Aufschlag  =  Einnehmereien  zu  Rentweinsdorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg
und  zu  Erding  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  München  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier  ertheilt  worden.