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(Nr. 5263.) Statut wegen Bildung einer Genossenschaft zur Ent- und Bewaͤsserung der
Wiesen im kuͤckerather Bachthale. Vom 25. August 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent,
ertheilen hiermit dem beigeschlossenen Statute wegen Bildung einer Genossen-
schaft zur Ent- und Bewaͤsserung der Wiesen im Lückerather Bachthale, auf
Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1843. V. 56. und 57. (Gesetz-Sammlung
vom Jahre 1843. S. 51.) und des Gesetzes vom 11. Mai 1853. Artikel 2.
(Gesetz-Sammlung vom Jahre 1853. S. 183.), die landesherrliche Bestätigung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Ostende, den 25. August 1860.
(L. §.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Gr. v. Pückler. Für den Justizminister:
Miüller.
Statut
des Lückerather Wiesenverbandes im Kreise Sieg,
Bürgermeisterei Ruppichteroth.
Verhandelt Rose, den 30. Juni 1857.
V. dem unterzeichneten Bürgermeister erschienen die Eigenthümer der Grund-
stücke in dem Lückerather Bachthale bei Rose, wie sie auf der beigeschlossenen
Karte des Wiesenbaumeisters Börner vom Jahre 1857. und dem dazu gehöri-
gen Katasterauszuge vom 16. Februar 1857. bezeichnet sind, und verabredeten
unter sich folgenden Genossenschaftsvertrag auf Grund des Gesetzes über die
Benutzung der Privatflüsse vom 28. Februar 1843. 99. 56. ff. (Gesetz Samm-
lung vom Jahre 1843. S. 51.).
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